Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für BetriebeOnline erledigen

    Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Handwerks- oder Gewerbebetriebe, die Reparatur- oder Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen, können eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
    Der Handwerkerparkausweis umfasst das Parken im Park- oder Haltverbot, gebührenfreies Parken auf öffentlichen Parkplätzen und das Parken auf Bewohnerparkplätzen.
    Die Ausnahmegenehmigung kann für das Gebiet des Kreises Heinsberg, des Regierungsbezirks Köln und wahlweise auch für Nordrhein-Westfalen erteilt werden und hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr.

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    Version

    Technisch geändert am 09.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Rechts- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    • ausgefüllter Antragsvordruck
    • Kopie der Handwerkskarte
    • Kopie der Zulassungsbescheinigung/ -en Teil I (Fahrzeugscheine)

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    • Handwerkerparkausweis mit Gültigkeit für den Kreis Heinsberg
      120,-- Euro für die erste Ausfertigung.
    • Handwerkerparkausweis mit Gültigkeit für den Regierungsbezirk Köln
      240,-- Euro für die erste Ausfertigung.
    • Handwerkerparkausweis mit Gültigkeit für ganz Nordrhein-Westfalen
      300,-- Euro für die erste Ausfertigung.
    • Jede weitere Ausführung eines Ausweises kostet 20,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Es dürfen in einem Handwerkerparkausweis maximal fünf Fahrzeuge eingetragen werden, wobei der Handwerkerparkausweis nur im Original benutzt werden darf.
    Bei gleichzeitigem Einsatz mehrerer Fahrzeuge ist für jedes Fahrzeug ein Handwerkerparkausweis erforderlich.
    Zudem muss jedes Fahrzeug mit einer festen Firmenaufschrift (Mindestgröße DIN A4) versehen sein.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de