Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Der Handwerkerparkausweis für das Gebiet des Landes NRW berechtigt gem. § 46 Abs. 1 StVO Handwerksbetriebe zum Parken
- im eingeschränkten Haltverbot und in Haltverbotszonen
(Verkehrszeichen 286 / 290.1 StVO) - auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht,
an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer, - auf Bewohnerparkplätzen (Verkehrszeichen 286 / 314 StVO mit Zusatzzeichen),
soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten
zur Durchführung von Handwerkerarbeiten notwendig ist.
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung (Handwerkerparkausweis) ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Dauer der Nutzung und der Anzahl der beantragten Ausnahmegenehmigungen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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