Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für BetriebeOnline erledigen

    Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Hinweise für Baesweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Handwerkerparkausweis

    Der Handwerkerparkausweis berechtigt Handwerksbetriebe zum Parken

    • im eingeschränkten Haltverbot/ in Haltverbotszonen (Verkehrszeichen 286/290.1 StVO),
    • auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,
    • auf Bewohnerparkplätzen (Verkehrszeichen 286/314 StVO mit Zusatzzeichen)

    soweit und solange dies - mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten - zur Durchführung von Handwerkerarbeiten notwendig ist.

    Aufgrund des Erlasses III B 3 - 78-12/2 vom 04. Dezember 2015 des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen können drei verschiedene Ausnahmegenehmigungen ausgestellt werden, welche sich durch ihren jeweiligen Geltungsbereich und die jeweilige Verwaltungsgebührenhöhe unterscheiden:

    • Kommunale Ausnahmegenehmigungen (ausschließlich gültig im Stadtgebiet Baesweiler)
    • Regierungsbezirksweiter Ausweis (gültig im Regierungsbezirk Köln)
    • Landesweiter Ausweis (gültig im gesamten Land Nordrhein-Westfalen)

    Der Handwerkerparkausweis ist zudem kennzeichengebunden. Das bedeutet, dass ein Ausweis für maximal fünf Fahrzeuge gültig ist (Hinweis: Der Ausweis kann gleichzeitig nur für ein Fahrzeug verwendet werden). Die entsprechenden amtlichen Kennzeichen sind bei der Antragsstellung anzugeben.

    Parkausweis für soziale Dienste

    Caritativen Organisationen sowie Alten- und Pflegediensten kann ebenfalls vorgenannte Genehmigung zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge erteilt werden.

    Den Antrag auf Ausstellung eines Handwerkerparkausweises / Parkausweises für soziale Dienste können Sie über die Onlinedienstleistung erstellen und einreichen.

    Gebühren:

    • Kommunaler Ausweis: 100,- Euro pro Jahr
    • Ausweis für den Regierungsbezirk Köln: 180,- Euro pro Jahr
    • Landesweiter Ausweis: 300,- Euro pro Jahr

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e339c081ef28572d42859fad44db7ac8

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    Technisch geändert am 19.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 11

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 08.04.2022

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

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    Technisch geändert am 08.05.2023

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