Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für BetriebeOnline erledigen

    Ausnahmegenehmigung Parken

    Hinweise für Wesel

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Handwerkerparkausweise

    Handwerker die in Wesel ihren Betriebssitz haben und regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten  außerhalb des eigenen Betriebes durchführen, haben die Möglichkeit auf Antrag Ausnahmegenehmigungen zum Parken zu bekommen.

    • Überregionale Handwerkerausweise
    • Handwerkerparkausweise Stadt Wesel
    • Handwerkerparkausweise Tagesgenehmigungen (auch für auswärtige Handwerker).
    Parkausweise sozialer Dienst

    Pflegedienste die in Wesel ihren Betriebssitz haben und regelmäßig in der Kurzzeitpflege Patienten / Klienten außerhalb des eigenen Betriebes pflegen, haben die Möglichkeit auf Antrag Ausnahmegenehmigungen zum Parken zu bekommen.

    Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen

    Parkerleichterungen können für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "a.G."), beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen und für blinde Menschen (Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "BL") gewährt werden.  Weitere Informationen finden sie  hier.

    Parkerleichterung außerhalb der aG Regelung (orangener Parkausweis)

    Für Schwerbehinderte, die nicht den oben genannten Personengruppen angehören können im eingeschränkten Umfang Parkerleichterungen gewährt werden.

    Da die Entscheidung über den gestellten Antrag aufgrund des durchzuführenden Verwaltungsverfahrens längere Zeit in Anspruch nimmt, besteht auch hier die Möglichkeit eine vorläufige Parkerlaubnis auszustellen. Die Geltungsdauer beträgt höchstens sechs Monate, längstens bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens. 

    Voraussetzung für die Erteilung der vorläufigen Parkerlaubnis ist der Nachweis, dass beim Kreis Wesel - Fachbereich Soziales - ein Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen, die für die Ausstellung des orangenen Parkausweises erforderlich sind, gestellt wurde und ein Nachweis über diese Antragstellung und ein ärztliches Attest über das nicht nur vorübergehende Vorliegen der entsprechenden Behinderungen vorliegt.

     

    Ausnahmegenehmigung bei temporären Mobilitätseinschränkungen

    Nach den Verwaltungsvorschriften der StVO sind als schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG) nur solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Personen mit nur vorübergehenden Mobilitätseinschränkungen können daher grundsätzlich keinen Behindertenparkausweis erhalten. Es gibt jedoch Personengruppen, die aufgrund von Erkrankungen oder Unfällen vorübergehend in ihrer Mobilität erheblich beeinträchtigt sind. Um auch diesen Personen zu helfen, besteht die Möglichkeit, gesundheitlich temporär mobilitätseingeschränkten Personen für die voraussichtliche Dauer der Einschränkung aber höchstens für sechs Monate Ausnahmegenehmigungen zu bestimmten Parkreglungen zu erteilen. Voraussetzung ist die Vorlage eines fachärztlichen Gutachtens, dass gesundheitliche Einschränkungen bestehen, die in ihren Auswirkungen mit denen vergleichbar sind, welche sonst für die Gewährung eines Behindertenparkausweises ("aG" oder "aG-light") notwendig sind.

    Für weitere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an die u.a. Kontaktadresse.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_aeb34dbd10fec506eb8992d881b411d6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Formulare

    Hinweise für Wesel

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wesel

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wesel

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wesel

    Fristen

    Hinweise für Wesel

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wesel

    Kosten

    Hinweise für Wesel

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wesel

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Wesel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de