Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Handwerks- oder Gewerbebetriebe, die Reparatur- oder Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen, können eine Ausnahmegenehmigung von den Park- oder Haltverbotsvorschriften für den Bereich des Regierungsbezirks Düsseldorf und wahlweise auch für Nordrhein-Westfalen erhalten.

    Für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung kommt die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung grundsätzlich nicht in Betracht.

    Die Ausnahmegenehmigung bezieht sich auf Halten und Parken 

    • im eingeschränkten Haltverbot und in Haltverbotszonen (Zeichen 286 / 290.1 StVO)
    • auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei sowie ohne Beachtung der Höchstparkdauer
    • auf Bewohnerparkplätzen

    an Werktagen in der Zeit zwischen 7.00 und 20.00 Uhr.

    Gültigkeitsdauer

    Der Parkausweis wird befristet für ein Jahr ausgestellt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_162299cf75d567909c32b26c1e8cd633

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32/2 Verkehrssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I für das betroffene Fahrzeug
    • Kopie der Handwerkskarte
    • Kopie der Gewerbeanmeldung
    • Foto des Fahrzeugs (schräg von Vorne, Kennzeichen und Werbung müssen deutlich erkennbar sein)

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Für die Ausstellung des Parkausweises wird eine Gebühr in Höhe von 105,00 € für Ausnahmegenehmigungen deren Gültigkeit auf den Regierungsbezirk Düsseldorf beschränkt sind und 125,00 € für Ausnahmegenehmigungen die in ganz Nordrhein-Westfalen gültig sind erhoben. Sollte Ihrem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nicht stattgegeben werden, beträgt die Gebühr 75% der vorgenannten Gebühren.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de