Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für BetriebeOnline erledigen

    Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Handwerks- oder Gewerbebetriebe, die Reparatur- oder Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen, können eine Ausnahmegenehmigung von den Park- oder Haltverbotsvorschriften für den Bereich des Regierungsbezirks Düsseldorf und wahlweise auch für Nordrhein-Westfalen erhalten.

    Für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung kommt die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung grundsätzlich nicht in Betracht.

    Die Ausnahmegenehmigung bezieht sich auf Halten und Parken 

    • im eingeschränkten Haltverbot und in Haltverbotszonen (Zeichen 286 / 290.1 StVO)
    • auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei sowie ohne Beachtung der Höchstparkdauer
    • auf Bewohnerparkplätzen

    an Werktagen in der Zeit zwischen 7.00 und 20.00 Uhr.

    Gültigkeitsdauer

    Der Parkausweis wird befristet für ein Jahr ausgestellt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_162299cf75d567909c32b26c1e8cd633

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32/2 Verkehrssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Formulare

    Hinweise für Viersen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I für das betroffene Fahrzeug
    • Kopie der Handwerkskarte
    • Kopie der Gewerbeanmeldung
    • Foto des Fahrzeugs (schräg von Vorne, Kennzeichen und Werbung müssen deutlich erkennbar sein)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Viersen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Viersen

    Fristen

    Hinweise für Viersen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Viersen

    Kosten

    Hinweise für Viersen

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Für die Ausstellung des Parkausweises wird eine Gebühr in Höhe von 105,00 € für Ausnahmegenehmigungen deren Gültigkeit auf den Regierungsbezirk Düsseldorf beschränkt sind und 125,00 € für Ausnahmegenehmigungen die in ganz Nordrhein-Westfalen gültig sind erhoben. Sollte Ihrem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nicht stattgegeben werden, beträgt die Gebühr 75% der vorgenannten Gebühren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Viersen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de