Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe
Hinweise für Viersen
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Handwerks- oder Gewerbebetriebe, die Reparatur- oder Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen, können eine Ausnahmegenehmigung von den Park- oder Haltverbotsvorschriften für den Bereich des Regierungsbezirks Düsseldorf und wahlweise auch für Nordrhein-Westfalen erhalten.
Für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung kommt die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung grundsätzlich nicht in Betracht.
Die Ausnahmegenehmigung bezieht sich auf Halten und Parken
- im eingeschränkten Haltverbot und in Haltverbotszonen (Zeichen 286 / 290.1 StVO)
- auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei sowie ohne Beachtung der Höchstparkdauer
- auf Bewohnerparkplätzen
an Werktagen in der Zeit zwischen 7.00 und 20.00 Uhr.
Gültigkeitsdauer
Der Parkausweis wird befristet für ein Jahr ausgestellt.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Viersen
Formulare
Hinweise für Viersen
Voraussetzungen
Hinweise für Viersen
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I für das betroffene Fahrzeug
- Kopie der Handwerkskarte
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Foto des Fahrzeugs (schräg von Vorne, Kennzeichen und Werbung müssen deutlich erkennbar sein)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Viersen
Verfahrensablauf
Hinweise für Viersen
Fristen
Hinweise für Viersen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Viersen
Kosten
Hinweise für Viersen
- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Für die Ausstellung des Parkausweises wird eine Gebühr in Höhe von 105,00 € für Ausnahmegenehmigungen deren Gültigkeit auf den Regierungsbezirk Düsseldorf beschränkt sind und 125,00 € für Ausnahmegenehmigungen die in ganz Nordrhein-Westfalen gültig sind erhoben. Sollte Ihrem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nicht stattgegeben werden, beträgt die Gebühr 75% der vorgenannten Gebühren.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Viersen
Weitere Informationen
Hinweise für Viersen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Viersen