Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Hinweise für Velbert

    Beschreibung

    Hinweise für Velbert

    Die Parkausweise für Handwerksbetriebe und Ambulante Soziale Dienste können bei der Stadt Velbert für folgende Geltungsbereiche beantragt werden:

    • Stadt Velbert (nur Ambulante Soziale Dienste)
    • Land Nordrhein-Westfalen 

    Antragsberechtigt sind:

    • Handwerksbetriebe (eingetragen in der Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer),
    • Gewerbetreibende, die erfahrungsgemäß auch dauerhaft schwere Gegenstände mit sich führen müssen, sowie
    • Ambulante Soziale Dienste

    mit Sitz in Velbert.

    Von den Antragsberechtigten können Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung bei der Straßenverkehrsbehörde Velbert beantragt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_151f987ce0a45a696ee625187a9a5c94

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    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Lindenkamp 33

    42549 Velbert

    Version

    Technisch geändert am 07.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Velbert

    Für diese Ausnahmegenehmigungen müssen entscheidungsrelevante Unterlagen beigefügt werden:

    1. Kopien der Kraftfahrzeugscheine der beantragten Fahrzeuge
    2. Fotos der beantragten Fahrzeuge mit entsprechenden Firmenaufklebern
    3. Nachweis der Anerkennung als gemeinnützige Organisation (nur Ambulante Soziale Dienste)
    4. Gewerbeanmeldung (nur Handwerksbetriebe)
    5. Handwerkskarte der Handwerkskammer Düsseldorf (nur Handwerksbetriebe)

    Die Ausnahmegenehmigung wird für die Dauer eines Jahres erteilt.

    Formulare

    Hinweise für Velbert

    Voraussetzungen

    Hinweise für Velbert

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Velbert

    Fristen

    Hinweise für Velbert

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Velbert

    Kosten

    Hinweise für Velbert

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Velbert

    Weitere Informationen

    Hinweise für Velbert

    Geltungsbereich Land Nordrhein-Westfalen 

    Die Ausnahmetatbestände sind:

    • Parken im eingeschränkten Haltverbot
    • Parken im eingeschränkten Haltverbot für eine Zone
    • Parken in Parkzonen mit Parkscheiben, Parkuhren oder Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne zeitliche Befristung
    • Parken auf Bewohnerparkplätzen

    Geltungsbereich Stadt Velbert 

    Die Ausnahmetatbestände sind:

    • Parken im eingeschränkten Haltverbot
    • Parken im eingeschränkten Haltverbot für eine Zone
    • Parken in Parkzonen mit Parkscheiben, an Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne zeitliche Befristung.

     

    Für eine Ausnahmegenehmigung können mehrere Fahrzeuge angegeben werden, wobei die Ausnahmegenehmigung nur im Original bei einem Fahrzeug benutzt werden darf. Bei den Ersatzfahrzeugen muss es sich ebenfalls um Firmenfahrzeuge handeln. Bei gleichzeitiger Benutzung mehrerer Fahrzeuge ist für jedes Fahrzeug ein separater Antrag zu stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Velbert

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de