Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe
Hinweise für Velbert
Beschreibung
Hinweise für Velbert
Die Parkausweise für Handwerksbetriebe und Ambulante Soziale Dienste können bei der Stadt Velbert für folgende Geltungsbereiche beantragt werden:
- Stadt Velbert (nur Ambulante Soziale Dienste)
- Land Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind:
- Handwerksbetriebe (eingetragen in der Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer),
- Gewerbetreibende, die erfahrungsgemäß auch dauerhaft schwere Gegenstände mit sich führen müssen, sowie
- Ambulante Soziale Dienste
mit Sitz in Velbert.
Von den Antragsberechtigten können Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung bei der Straßenverkehrsbehörde Velbert beantragt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Für diese Ausnahmegenehmigungen müssen entscheidungsrelevante Unterlagen beigefügt werden:
- Kopien der Kraftfahrzeugscheine der beantragten Fahrzeuge
- Fotos der beantragten Fahrzeuge mit entsprechenden Firmenaufklebern
- Nachweis der Anerkennung als gemeinnützige Organisation (nur Ambulante Soziale Dienste)
- Gewerbeanmeldung (nur Handwerksbetriebe)
- Handwerkskarte der Handwerkskammer Düsseldorf (nur Handwerksbetriebe)
Die Ausnahmegenehmigung wird für die Dauer eines Jahres erteilt.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Geltungsbereich Land Nordrhein-Westfalen
Die Ausnahmetatbestände sind:
- Parken im eingeschränkten Haltverbot
- Parken im eingeschränkten Haltverbot für eine Zone
- Parken in Parkzonen mit Parkscheiben, Parkuhren oder Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne zeitliche Befristung
- Parken auf Bewohnerparkplätzen
Geltungsbereich Stadt Velbert
Die Ausnahmetatbestände sind:
- Parken im eingeschränkten Haltverbot
- Parken im eingeschränkten Haltverbot für eine Zone
- Parken in Parkzonen mit Parkscheiben, an Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne zeitliche Befristung.
Für eine Ausnahmegenehmigung können mehrere Fahrzeuge angegeben werden, wobei die Ausnahmegenehmigung nur im Original bei einem Fahrzeug benutzt werden darf. Bei den Ersatzfahrzeugen muss es sich ebenfalls um Firmenfahrzeuge handeln. Bei gleichzeitiger Benutzung mehrerer Fahrzeuge ist für jedes Fahrzeug ein separater Antrag zu stellen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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