Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe
Hinweise für Kleve
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Handwerksbetrieben der Anlage A oder B der Handwerksordnung, die Reparatur- oder Montagearbeiten durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen, kann für die Dauer eines Jahres eine Parkerleichterung erteilt werden. Diese Möglichkeit besteht auch für sonstige Betriebe, die vergleichbare Tätigkeiten wie die berechtigten Handwerksbetriebe erbringen. Die Parkerleichterung kann gebietsübergreifend, zum Beispiel für den Regierungsbezirk Düsseldorf, erteilt werden.
Der Parkausweis berechtigt den Fahrzeugführenden während der allgemeinen Geschäftszeiten (montags bis samstags von 07:00 bis 20:00 Uhr)
- auf öffentlichen Parkflächen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung von Höchstparkdauer,
- im eingeschränkten Halteverbot (Verkehrszeichen (VZ) 286),
- im eingeschränkten Halteverbot für eine Zone (VZ 290.1) und
- auf Bewohnerparkplätzen
zu parken.
Auf dieser Seite steht der Antrag und das Merkblatt zum Parkausweis zum Download bereit.
Die Städte Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kevelaer und Kleve sind im Kreis Kleve verkehrsrechtlich eigenständig tätig. In den betreffenden Fällen (z. B. wenn Sie dort Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben), richten Sie Ihren Antrag bitte direkt an die dort zuständige Stelle.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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