Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Hinweise für Kleve

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Handwerksbetrieben der Anlage A oder B der Handwerksordnung, die Reparatur- oder Montagearbeiten durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen, kann für die Dauer eines Jahres eine Parkerleichterung erteilt werden. Diese Möglichkeit besteht auch für sonstige Betriebe, die vergleichbare Tätigkeiten wie die berechtigten Handwerksbetriebe erbringen. Die Parkerleichterung kann gebietsübergreifend, zum Beispiel für den Regierungsbezirk Düsseldorf, erteilt werden.

    Der Parkausweis berechtigt den Fahrzeugführenden während der allgemeinen Geschäftszeiten (montags bis samstags von 07:00 bis 20:00 Uhr)

    • auf öffentlichen Parkflächen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung von Höchstparkdauer,
    • im eingeschränkten Halteverbot (Verkehrszeichen (VZ) 286),
    • im eingeschränkten Halteverbot für eine Zone (VZ 290.1) und
    • auf Bewohnerparkplätzen

    zu parken.

    Auf dieser Seite steht der Antrag und das Merkblatt zum Parkausweis zum Download bereit.

    Die Städte Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kevelaer und Kleve sind im Kreis Kleve verkehrsrechtlich eigenständig tätig. In den betreffenden Fällen (z. B. wenn Sie dort Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben), richten Sie Ihren Antrag bitte direkt an die dort zuständige Stelle.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_92d6c85c7f6ad78516158e604e95f222

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    Version

    Technisch geändert am 27.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Parkausweis für den Kreis Kleve wahlweise bis zu 5 Fahrzeuge / Jahr Parkausweis für einen Regierungsbezirk wahlweise bis zu 5 Fahrzeuge / Jahr 77,00 Euro   100,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de