Veranstaltung Festsetzung von Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse

    Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse anmelden

    Möchten Sie Veranstaltungen wie etwa Tierschauen, Tierbörsen und Tierausstellungen durchführen, müssen Sie dies der zuständigen Verwaltungsbehörde anzeigen. Zu gewerblichen Zwecken benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Genehmigungen zur Durchführung von Veranstaltungen wie Stadtfesten, Weihnachtsmärkten sowie von Straßenfesten sowohl auf öffentlichen als auch auf privaten Flächen.

    Der Antrag zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung ist rechtzeitig (circa sechs Wochen vor der Veranstaltung) schriftlich mit Angaben über Standort, Art, Umfang und Dauer der Nutzung beim Fachbereich Öffentliche Ordnung zu beantragen.

    Je nach Art der jeweiligen Veranstaltung sind folgende ordnungsbehördliche Erlaubnisse erforderlich:- Sondernutzungserlaubnis für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege und Plätze).
    - Sperrgenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung, wenn zur Durchführung der Veranstaltung bestimmte Bereiche gesperrt werden müssen.
    - Gestattung nach dem Gaststättengesetz, wenn aus Anlass der Veranstaltung alkoholische Getränke angeboten werden.
    - Ausnahme nach dem LlmschG, wenn Musikdarbietungen stattfinden oder Durchsagen im öffentlichen Verkehrsraum erfolgen, durch die andere belästigt werden können.
    - Festsetzung nach der Gewerbeordnung, wenn außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten ein Jahrmarkt oder Spezialmarkt mit Warenverkauf stattfindet.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1ed70dd1c5753a266913672a41988ff3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c476854ef47265f02f3adea9690242dc

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Herne

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 9

    44623 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323162308

    Fax: 023231612339279

    E-Mail: ordnungsamt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung 44/2 - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 9

    44623 Herne

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie im konkreten Fall vorlegen müssen.

    Formulare

    • formloser Antrag möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: teilweise

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herne

    Anträge auf Erteilung der erforderlichen ordnungsbehördlichen Erlaubnisse müssen rechtzeitig, spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Fachbereich Öffentliche Ordnung eingereicht werden. Die Veranstaltung muss beschrieben werden. Der Gesamtzeitraum und die Öffnungszeiten der Veranstaltung, der Ort der Veranstaltung sowie das Angebot der Musikdarbietungen / Bühnenprogramm sind ebenso einzureichen wie eine Teilnehmerliste aller Beschicker der Veranstaltung und ein Lageplan. Hierbei sind Imbiss- und Getränkestände, Kinderfahrgeschäfte, Verkaufsstände, Bühnen, Toilettenwagen anzugeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herne

    Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW), Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FeiertagsG), Gaststättengesetz (GastG), Gewerbeordnung (GewO), Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen - Landes-Immissionsschutzgesetz - (LImschG), Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Herne (Sondernutzungssatzung), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herne

    Der Antrag zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung ist rechtzeitig (circa sechs Wochen vor der Veranstaltung) schriftlich mit Angaben über Standort, Art, Umfang und Dauer der Nutzung beim Fachbereich Öffentliche Ordnung zu beantragen. Je nach Art der jeweiligen Veranstaltung sind folgende ordnungsbehördliche Erlaubnisse erforderlich:

    • Sondernutzungserlaubnis für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege und Plätze).
    • Sperrgenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung, wenn zur Durchführung der Veranstaltung bestimmte Bereiche gesperrt werden müssen.
    • Gestattung nach dem Gaststättengesetz, wenn aus Anlass der Veranstaltung alkoholische Getränke angeboten werden.
    • Ausnahme nach dem LlmschG, wenn Musikdarbietungen stattfinden oder Durchsagen im öffentlichen Verkehrsraum erfolgen, durch die andere belästigt werden können.
    • Festsetzung nach der Gewerbeordnung, wenn außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten ein Jahrmarkt oder Spezialmarkt mit Warenverkauf stattfindet.

    Fristen

    Anzeige: mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herne

    Kosten

    gegebenenfalls: Verfahrensgebühr nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung

    de.xoev.schemata.xzufi._2_2_0.StringLocalized@3e951a3a

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne

    Kosten:

    Sie richten sich nach Art und Umfang der Veranstaltung. Für die jeweils erforderlichen Genehmigungen werden Verwaltungsgebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen erhoben.

    Für Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen werden Sondernutzungsgebühren nach dem jeweiligen Gebührentarif zu § 9 der Sondernutzungssatzung erhoben. Gebührenpflichtig sind auch solche Sondernutzungen, für die eine Erlaubnis erforderlich ist, aber nicht vorliegt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herne

    Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr
    Montag, Dienstag und Donnerstag von 13:30 bis 15:30 Uhr

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen ZusammenhaltSächsisches Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Herne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de