Veranstaltung Festsetzung von Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse

    Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse anmelden

    Möchten Sie Veranstaltungen wie etwa Tierschauen, Tierbörsen und Tierausstellungen durchführen, müssen Sie dies der zuständigen Verwaltungsbehörde anzeigen. Zu gewerblichen Zwecken benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Düren

    Grundsätzlich sind Veranstaltungen im Freien vorab bei der zentralen Ansprechstelle der Stadt Düren anzumelden. Dies gilt nicht nur für Großveranstaltungen, sondern auch für kleinere Veranstaltungen und jährlich wiederkehrende Veranstaltungen, wie beispielsweise Umzüge, Brauchtumsveranstaltungen, Sportveranstaltungen, Märkte, Musikveranstaltungen und viele weitere.


    Die zentrale Ansprechstelle für Veranstaltungen sorgt für die Beteiligung aller zuständigen Stellen innerhalb der Stadtverwaltung und anderer Behörden, die für die ordnungsgemäße Genehmigung und Abwicklung einer Veranstaltung nötig sind. Auch prüft sie, ob ein Sicherheitskonzept für die Veranstaltung zu erstellen ist.
    Die Anmeldung der Veranstaltung erfolgt über ein Anmeldeformular. Dieses können Sie sich hier herunterladen und entweder postalisch oder digital bei der zentralen Ansprechstelle für Veranstaltungen einreichen.


    Bei Fragen rund um die Anmeldung und das Thema Veranstaltungen steht Ihnen die zentrale Ansprechstelle für Veranstaltungen gerne zur Seite.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1ed70dd1c5753a266913672a41988ff3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e3a2f072149771ec43f157b86de32f6e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 04.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Düren

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserplatz 2-4

    52349 Düren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0242125-2354

    Fax: 0242125-1802388

    E-Mail: gewerbeabteilung@dueren.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbe und Städtischer Ordnungsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Wirteltorplatz 7

    52349 Düren

    Version

    Technisch geändert am 04.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düren

    • Anmeldeformular
    • Veranstaltungsbeschreibung
    • Weitere vorzulegende Dokumente/ Nachweise/ Anträge ergeben sich aus dem Anmeldeformular

    Formulare

    • formloser Antrag möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: teilweise

    Voraussetzungen

    • Hunde und Katzen müssen über einen wirksamen Impfschutz gegen Tollwut verfügen.
    • Gefährliche Tiere wie Giftschlangen oder Skorpione sind bei Tierbörsen nicht zugelassen.
    • Für artengeschützte Tiere gelten besondere Einschränkungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 69 Gewerbeordnung (GewO)
    https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__69.html

    § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__11.html

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
    [https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_09022000_32135220006.htm]

    § 25 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)
    [https://www.gesetze-im-internet.de/tiergesg/__25.html]

    § 4 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
    [https://www.gesetze-im-internet.de/viehverkv_2007/__4.html]

    § 7 Geflügelpest-Verordnung (GeflPestSchV)
    [https://www.gesetze-im-internet.de/geflpestschv/__7.html]

    § 4 Tollwutverordnung (TollwV)
    [https://www.gesetze-im-internet.de/tollwv_1991/__4.h]

    Verfahrensablauf

    Melden Sie Veranstaltung schriftlich bei der zuständigen Stelle an. Dies erfolgt entweder durch einen Vordruck, den die Behörde zur Verfügung stellt, elektronisch oder durch formlosen Antrag.

    Der formlose Antrag sollte folgende Punkte enthalten:

    • Angaben zum Veranstalter und der verantwortlichen Person
    • Ort, Zeit und Zeitraum der Veranstaltung
    • Angabe zu den ausgestellten bzw. angebotenen Tieren und Tierarten

    Der Veranstaltungsort, der für die Veranstaltung genutzt werden soll, wird von der zuständigen Veterinärbehörde vor Ort besichtigt. Die Erlaubnis zur Tierausstellung (eventuell mit Auflagen und Beschränkungen) oder der negative Bescheid sowie der Gebührenbescheid werden in der Regel per Post zugestellt.

    Tipp: Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei der zuständigen Behörde über Details zu den Voraussetzungen und den Verfahrensablauf; soweit vorhanden, erhalten Sie dort auch das Antrags-/Anzeigeformular.

    Fristen

    Anzeige: mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Düren

    Kosten

    Hinweise für Düren

    Die Kosten sind abhängig von den Gebühren für die jeweils erforderlichen Genehmigungen. Die Zahlungsaufforderung zur Überweisung des Betrages erhalten Sie mit der Genehmigung.

     

    Hierzu passende Dienstleistungen: 

    Feuerwerk anmelden: Möchten Sie auf Ihrer Veranstaltung ein Feuerwerk zünden, finden Sie hier alle Informationen und Voraussetzungen. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Düren

    Weitere Informationen

    Hinweise für Düren

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen ZusammenhaltSächsisches Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Düren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de