Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse anmelden
Möchten Sie Veranstaltungen wie etwa Tierschauen, Tierbörsen und Tierausstellungen durchführen, müssen Sie dies der zuständigen Verwaltungsbehörde anzeigen. Zu gewerblichen Zwecken benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis.
Beschreibung
Hinweise für Baesweiler
Jeden Donnerstag und Freitag, im Zeitraum von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr, finden im Stadtgebiet Baesweiler Wochenmärkte statt.
Donnerstags findet der Wochenmarkt auf dem "Neuen Markt" im Stadtteil Setterich und freitags auf dem Kirchvorplatz in Baesweiler statt.
Folgende Betriebe bieten regelmäßig ihre Waren auf den Wochenmärkten an:
- Blumen Derichs, Baesweiler (Wochenmarkt Baesweiler)
- Geflügel / Käse, Firma Pajunk, Baesweiler (Wochenmarkt Baesweiler)
- Eier, Firma Kühlen, Heinsberg (Wochenmarkt Baesweiler)
- Obst & Gemüse, Firma Krämer, Würselen (Wochenmarkt Baesweiler)
- Fisch, Firma van Boom, Bocholtz (Niederlande) (Wochenmarkt Baesweiler)
- Brot & Backware, Firma Hahn & Hahn, Lünebach (Wochenmärkte Baesweiler und Setterich)
- Fisch, Firma Havo-Seefischhandel, Übach-Palenberg (Wochenmärkte Baesweiler und Setterich)
Es werden immer wieder weitere Händler gesucht, die vor allem die Warenpalette bereichern können und die Interesse haben, regelmäßig beide Markttage zu bedienen. Bewerbungen hierfür werden an das Ordnungsamt der Stadt Baesweiler erbeten.
Ein Merkblatt über hygienische Mindestanforderungen für Lebensmittelverkaufsstände auf Märkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen steht Ihnen als Download bereit.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02401 800-0
Fax: 02401 800-117
erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie im konkreten Fall vorlegen müssen.
Formulare
- formloser Antrag möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: teilweise
Voraussetzungen
- Hunde und Katzen müssen über einen wirksamen Impfschutz gegen Tollwut verfügen.
- Gefährliche Tiere wie Giftschlangen oder Skorpione sind bei Tierbörsen nicht zugelassen.
- Für artengeschützte Tiere gelten besondere Einschränkungen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 69 Gewerbeordnung (GewO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__69.html
§ 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__11.html
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
[https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_09022000_32135220006.htm]
§ 25 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)
[https://www.gesetze-im-internet.de/tiergesg/__25.html]
§ 4 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
[https://www.gesetze-im-internet.de/viehverkv_2007/__4.html]
§ 7 Geflügelpest-Verordnung (GeflPestSchV)
[https://www.gesetze-im-internet.de/geflpestschv/__7.html]
§ 4 Tollwutverordnung (TollwV)
[https://www.gesetze-im-internet.de/tollwv_1991/__4.h]
Verfahrensablauf
Melden Sie Veranstaltung schriftlich bei der zuständigen Stelle an. Dies erfolgt entweder durch einen Vordruck, den die Behörde zur Verfügung stellt, elektronisch oder durch formlosen Antrag.
Der formlose Antrag sollte folgende Punkte enthalten:
- Angaben zum Veranstalter und der verantwortlichen Person
- Ort, Zeit und Zeitraum der Veranstaltung
- Angabe zu den ausgestellten bzw. angebotenen Tieren und Tierarten
Der Veranstaltungsort, der für die Veranstaltung genutzt werden soll, wird von der zuständigen Veterinärbehörde vor Ort besichtigt. Die Erlaubnis zur Tierausstellung (eventuell mit Auflagen und Beschränkungen) oder der negative Bescheid sowie der Gebührenbescheid werden in der Regel per Post zugestellt.
Tipp: Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei der zuständigen Behörde über Details zu den Voraussetzungen und den Verfahrensablauf; soweit vorhanden, erhalten Sie dort auch das Antrags-/Anzeigeformular.
Fristen
Anzeige: mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Baesweiler
Kosten
gegebenenfalls: Verfahrensgebühr nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung
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Hinweise für Baesweiler
Weitere Informationen
Hinweise für Baesweiler
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen ZusammenhaltSächsisches Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt am 16.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Baesweiler