Veranstaltung Festsetzung von Tierausstellung, Tiermarkt oder TierbörseOnline erledigen

    Bescheinigungen für Tierausstellungen

    Möchten Sie Veranstaltungen wie etwa Tierschauen, Tierbörsen und Tierausstellungen durchführen, müssen Sie dies der zuständigen Verwaltungsbehörde anzeigen. Zu gewerblichen Zwecken benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Bonn

    Für Tierausstellungen wird häufig bei einer Teilnahme eine Seuchenfreiheitsbescheinigung der jeweiligen Kommune für das Stadt-/Kreisgebiet gefordert. Die Bescheinigung wird vom Veterinäramt der Stadt Bonn ausgestellt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1ed70dd1c5753a266913672a41988ff3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Bonn

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 2

    53103 Bonn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0228/770

    Fax: 0228/774646

    E-Mail: 33-13@bonn.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Heilsbachstraße 26

    53123 Bonn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0228 772756

    E-Mail: lebensmittelueberwachungsamt@bonn.de

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bonn

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 2

    53103 Bonn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0228/770

    Fax: 0228/774646

    E-Mail: 33-13@bonn.de

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie im konkreten Fall vorlegen müssen.

    Formulare

    • formloser Antrag möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: teilweise

    Voraussetzungen

    • Hunde und Katzen müssen über einen wirksamen Impfschutz gegen Tollwut verfügen.
    • Gefährliche Tiere wie Giftschlangen oder Skorpione sind bei Tierbörsen nicht zugelassen.
    • Für artengeschützte Tiere gelten besondere Einschränkungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 69 Gewerbeordnung (GewO)
    https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__69.html

    § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__11.html

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
    [https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_09022000_32135220006.htm]

    § 25 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)
    [https://www.gesetze-im-internet.de/tiergesg/__25.html]

    § 4 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
    [https://www.gesetze-im-internet.de/viehverkv_2007/__4.html]

    § 7 Geflügelpest-Verordnung (GeflPestSchV)
    [https://www.gesetze-im-internet.de/geflpestschv/__7.html]

    § 4 Tollwutverordnung (TollwV)
    [https://www.gesetze-im-internet.de/tollwv_1991/__4.h]

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bonn

    Die Seuchenfreiheitsbescheinigung kann per Mail oder in anderer Schriftform angefordert und nach telefonischer Vereinbarung abgeholt werden.

    Für die Ausstellung benötigen wir folgende Angaben:

    • Name und Adresse des Ausstellenden
    • Ort und Datum der Tierausstellung
    • Tierartangabe
    • Art der zu bescheinigenden Seuchenfreiheit

    Fristen

    Anzeige: mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bonn

    Kosten

    Hinweise für Bonn

    Gebühr für die Seuchenfreiheitsbescheinigung:
    Je nach Umfang der Bescheinigung 20, 25 bis 40, 50 Euro.

    gegebenenfalls: Verfahrensgebühr nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bonn

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bonn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen ZusammenhaltSächsisches Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bonn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de