Bescheinigungen für Tierausstellungen
Möchten Sie Veranstaltungen wie etwa Tierschauen, Tierbörsen und Tierausstellungen durchführen, müssen Sie dies der zuständigen Verwaltungsbehörde anzeigen. Zu gewerblichen Zwecken benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis.
Beschreibung
Hinweise für Bonn
Für Tierausstellungen wird häufig bei einer Teilnahme eine Seuchenfreiheitsbescheinigung der jeweiligen Kommune für das Stadt-/Kreisgebiet gefordert. Die Bescheinigung wird vom Veterinäramt der Stadt Bonn ausgestellt.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0228 772756
erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie im konkreten Fall vorlegen müssen.
Formulare
- formloser Antrag möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: teilweise
Voraussetzungen
- Hunde und Katzen müssen über einen wirksamen Impfschutz gegen Tollwut verfügen.
- Gefährliche Tiere wie Giftschlangen oder Skorpione sind bei Tierbörsen nicht zugelassen.
- Für artengeschützte Tiere gelten besondere Einschränkungen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 69 Gewerbeordnung (GewO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__69.html
§ 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__11.html
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
[https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_09022000_32135220006.htm]
§ 25 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)
[https://www.gesetze-im-internet.de/tiergesg/__25.html]
§ 4 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
[https://www.gesetze-im-internet.de/viehverkv_2007/__4.html]
§ 7 Geflügelpest-Verordnung (GeflPestSchV)
[https://www.gesetze-im-internet.de/geflpestschv/__7.html]
§ 4 Tollwutverordnung (TollwV)
[https://www.gesetze-im-internet.de/tollwv_1991/__4.h]
Verfahrensablauf
Hinweise für Bonn
Die Seuchenfreiheitsbescheinigung kann per Mail oder in anderer Schriftform angefordert und nach telefonischer Vereinbarung abgeholt werden.
Für die Ausstellung benötigen wir folgende Angaben:
- Name und Adresse des Ausstellenden
- Ort und Datum der Tierausstellung
- Tierartangabe
- Art der zu bescheinigenden Seuchenfreiheit
Fristen
Anzeige: mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bonn
Kosten
Hinweise für Bonn
Gebühr für die Seuchenfreiheitsbescheinigung:
Je nach Umfang der Bescheinigung 20, 25 bis 40, 50 Euro.
gegebenenfalls: Verfahrensgebühr nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung
de.xoev.schemata.xzufi._2_2_0.StringLocalized@755e93aaHinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bonn
Weitere Informationen
Hinweise für Bonn
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen ZusammenhaltSächsisches Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt am 16.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Bonn