Straßenschaden Beseitigung

    Straßenschaden Straßenschaden Beseitigung

    Hinweise für Willich

    Beschreibung

    Hinweise für Willich

    Öffentliche Verkehrsflächen sind in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Dazu zählen vor allem Straßen, aber auch die Radwege an den Gemeindestraßen sowie alle Wirtschaftswege. Die Stadt Willich nimmt die Unterhaltung dieser Einrichtungen als sogenannter Straßenbaulastträger wahr. 

    Typische Beispiele für Straßenschäden sind

    • Schlaglöcher, 
    • abgesackte Bordsteine/Rinnen, 
    • unebene Gehwegplatten oder Pflastersteine.

    Es kann natürlich auch mal vorkommen, dass Sie selber einen Schaden verursachen (z.B. an einem Poller oder einem Verkehrsschild). Melden Sie uns diesen Schaden bitte unter Angaben Ihrer Kontaktdaten, damit wir den Schaden beheben und uns mit Ihnen, bzw. der Person, welche den Schaden verursacht hat, in Verbindung setzen können. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f7f7dc6f2f7beff2bd5c2b078cfdffe1

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    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Unterhaltung städtische Infrastruktur

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Willich

    Formulare

    Hinweise für Willich

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Willich

    Der Schaden kann am einfachsten digital über den Mängelmelder der Stadt Willich gemeldet werden. Über den zuständigen Geschäftsbereich "Landschaft und Straßen" wird die Behebung des Mangels beauftragt. 

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Willich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Willich

    Schäden im Straßenraum werden durch Mitarbeitende der Stadt regelmäßig festgestellt und dann zur Reparatur in Auftrag gegeben. Ferner wird auch die gesamte Ausstattung im Straßenraum überwacht. Hierzu gehören unter anderem:

    • Fehlende oder defekte Verkehrs- und Straßenbenennungsschilder
    • Poller
    • Absperrschranken
    • Abfallbehälter
    • Bushaltestellen
    • Fahrradabstellanlagen
    • öffentliche Schaukästen
    • Fahrbahnmarkierungen
    • Bankette
    • defekte Ampeln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Willich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de