Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten
Sie sind alleinerziehend und bekommen kein Geld oder zu wenig Geld vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.
Beschreibung
Hinweise für Unna
Nach vorheriger Terminabsprache beraten wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch über
- die Feststellung der Vaterschaft und die Anfechtung der Vaterschaft
- die Möglichkeiten der gemeinsamen Sorge von nicht miteinander verheirateten Eltern
- die Unterhaltsansprüche Ihres minderjährigen Kindes
- die Unterhaltsansprüche junger Volljähriger
- die Unterhaltsansprüche des alleinsorgenden Elternteils
Darüber hinaus unterstützen wir Sie
- bei der Feststellung der Vaterschaft durch notwendigen Schriftverkehr
- bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche durch Schriftverkehr, Berechnung und Beurkundung
- durch Ausstellung von Bescheinigungen, dass keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge vorliegt (Negativattest)
Falls die Beratung und Unterstützung nicht ausreichend ist, kann die Einrichtung einer Beistandschaft beantragt werden.
Hierdurch wird das Jugendamt neben Ihnen gesetzlicher Vertreter Ihres Kindes mit dem Wirkungskreis:
"Feststellung der Vaterschaft und/oder Regelung der Unterhaltsansprüche" .
Der Beistand kann Ihr Kind dann auch in gerichtlichen Verfahren vertreten und z.B.
- in einen Vaterschaftsfeststellungsantrag beim Gericht einreichen
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z.B. eine Gehaltspfändung) beantragen
Als Urkundsperson des Jugendamtes beurkunden wir nach vorheriger Terminvereinbarung kostenfrei u.a.
- die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung der Mutter (auch vor der Geburt)
- das Mutterschaftsanerkenntnis
- die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt
- die Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge (auch vor der Geburt)
Zuständigkeiten:
Buchstaben (Familienname des Kindes) A bis K - Frau Hinrichs
Buchstaben (Familienname des Kindes) L bis Z - Frau Schmitz
Online-Dienst
URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Unna
- für eine Beratung: keine Unterlagen erforderlich
- für eine Beistandschaft: formloser schriftlicher Antrag
Formulare
Hinweise für Unna
Voraussetzungen
Hinweise für Unna
- Sie sind alleinerziehend und Ihr minderjähriges Kind hat Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil oder
- Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt und haben selbst Unterhaltsansprüche gegenüber einem Elternteil.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Unna
Verfahrensablauf
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Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Unna
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022
Stichwörter
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