Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Beratung und Unterstützung

    Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten

    Sie sind alleinerziehend und bekommen kein Geld oder zu wenig Geld vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Insbesondere zu folgenden Fragen berät das Jugendamt:

    • Unterhaltsansprüche der Kindesmutter vor und nach der Geburt des Kindes,
    • Finanzielle Hilfen vor und nach der Geburt des Kindes,
    • Feststellung und Anfechtung der Vaterschaft,
    • Unterhaltsansprüche der minderjährigen Kinder,
    • Errichtung der gemeinsamen elterlichen Sorge,
    • Unterhaltsansprüche junger Volljähriger bis zum 21. Lebensjahr.
    Beistandschaft

    Sofern eine Beratung nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, für minderjährige Kinder eine Beistandschaft einzurichten. Beistand ist das Jugendamt des Kreises Soest. Die Aufgabe wird von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Jugendamtes wahrgenommen.

    Die Beistandschaft kann der Elternteil beantragen, dem die elterliche Sorge allein zusteht. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge ist der Elternteil antragsberechtigt, in dessen Haushalt das Kind lebt.

    Der Beistand wird zusammen mit dem beantragenden Elternteil Interessenvertreter des Kindes. Er klärt bei Bedarf die Vaterschaft und/oder regelt die Unterhaltsansprüche. Er vertritt das Kind in notwendigen Gerichtsverfahren und kann in dessen Namen auch Zwangsvollstreckungen durchführen.

    Die Beistandschaft schränkt die elterliche Sorge nicht ein. Sie kann jederzeit schriftlich aufgehoben werden. Automatisch endet sie mit der Volljährigkeit des Kindes.

    Beurkundungen

    Folgende Beurkundungen werden kostenlos vorgenommen:

    • Anerkennung der Vaterschaft - auch vorgeburtlich
    • Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung - auch vorgeburtlich
    • Mutterschaftsanerkenntnis
    • Zustimmung des Ehemannes zur Vaterschaftsanerkennung, wenn das Kind während des laufenden Scheidungsverfahrens geboren wurde und der Ehemann nicht der Vater ist
    • Unterhaltsverpflichtungen
    • Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge - auch vorgeburtlich

    Weitergehende Informationen erteilen die Beistände bei der Kreisverwaltung Soest. Der Kreis Soest ist für alle Städte und Gemeinden zuständig, die kein eigenes Jugendamt haben. Eigene Jugendämter haben die Stadt Soest, die Stadt Lippstadt und die Stadt Warstein.

    Vor der Beurkundung ist eine Terminabsprache erforderlich. 

    Kontaktformular

    Das Jugendamt unterstützt und berät in Vaterschafts- und Unterhaltsfragen. Es führt auf Wunsch Beistandschaften für Minderjährige und beurkundet Vaterschaftsanerkenntnisse, Unterhaltsverpflichtungen und Sorgeerklärungen. Bei Fragen und Anliegen können Sie sich über das Kontaktformular unter den Links an die passende Ansprechperson wenden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_92ba22651d80f08061b6c1f5aa8b993e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Finanzielle Förderung und ökonomische Sicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hoher Weg 1-3

    59494 Soest

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    • Gültiger Personalausweis
    • Geburtsurkunde
    • Bei vorgeburtlicher Anerkennung der Vaterschaft: Mutterpass
    • Gegebenenfalls Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung, Unterhaltsurkunde etc.
    • In Unterhaltsangelegenheiten - soweit vorhanden - Gehaltsnachweise des anderen Elternteils

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie sind alleinerziehend und Ihr minderjähriges Kind hat Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil oder
    • Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt und haben selbst Unterhaltsansprüche gegenüber einem Elternteil.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    • Achtes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII)
    • Zivilprozessordnung (ZPO)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Soest

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Kosten

    Hinweise für Soest

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de