Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten
Sie sind alleinerziehend und bekommen kein Geld oder zu wenig Geld vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.
Beschreibung
Hinweise für Soest
Insbesondere zu folgenden Fragen berät das Jugendamt:
- Unterhaltsansprüche der Kindesmutter vor und nach der Geburt des Kindes,
- Finanzielle Hilfen vor und nach der Geburt des Kindes,
- Feststellung und Anfechtung der Vaterschaft,
- Unterhaltsansprüche der minderjährigen Kinder,
- Errichtung der gemeinsamen elterlichen Sorge,
- Unterhaltsansprüche junger Volljähriger bis zum 21. Lebensjahr.
Beistandschaft
Sofern eine Beratung nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, für minderjährige Kinder eine Beistandschaft einzurichten. Beistand ist das Jugendamt des Kreises Soest. Die Aufgabe wird von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Jugendamtes wahrgenommen.
Die Beistandschaft kann der Elternteil beantragen, dem die elterliche Sorge allein zusteht. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge ist der Elternteil antragsberechtigt, in dessen Haushalt das Kind lebt.
Der Beistand wird zusammen mit dem beantragenden Elternteil Interessenvertreter des Kindes. Er klärt bei Bedarf die Vaterschaft und/oder regelt die Unterhaltsansprüche. Er vertritt das Kind in notwendigen Gerichtsverfahren und kann in dessen Namen auch Zwangsvollstreckungen durchführen.
Die Beistandschaft schränkt die elterliche Sorge nicht ein. Sie kann jederzeit schriftlich aufgehoben werden. Automatisch endet sie mit der Volljährigkeit des Kindes.
Beurkundungen
Folgende Beurkundungen werden kostenlos vorgenommen:
- Anerkennung der Vaterschaft - auch vorgeburtlich
- Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung - auch vorgeburtlich
- Mutterschaftsanerkenntnis
- Zustimmung des Ehemannes zur Vaterschaftsanerkennung, wenn das Kind während des laufenden Scheidungsverfahrens geboren wurde und der Ehemann nicht der Vater ist
- Unterhaltsverpflichtungen
- Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge - auch vorgeburtlich
Weitergehende Informationen erteilen die Beistände bei der Kreisverwaltung Soest. Der Kreis Soest ist für alle Städte und Gemeinden zuständig, die kein eigenes Jugendamt haben. Eigene Jugendämter haben die Stadt Soest, die Stadt Lippstadt und die Stadt Warstein.
Vor der Beurkundung ist eine Terminabsprache erforderlich.
Kontaktformular
Das Jugendamt unterstützt und berät in Vaterschafts- und Unterhaltsfragen. Es führt auf Wunsch Beistandschaften für Minderjährige und beurkundet Vaterschaftsanerkenntnisse, Unterhaltsverpflichtungen und Sorgeerklärungen. Bei Fragen und Anliegen können Sie sich über das Kontaktformular unter den Links an die passende Ansprechperson wenden.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Soest
- Gültiger Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Bei vorgeburtlicher Anerkennung der Vaterschaft: Mutterpass
- Gegebenenfalls Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung, Unterhaltsurkunde etc.
- In Unterhaltsangelegenheiten - soweit vorhanden - Gehaltsnachweise des anderen Elternteils
Formulare
Voraussetzungen
- Sie sind alleinerziehend und Ihr minderjähriges Kind hat Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil oder
- Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt und haben selbst Unterhaltsansprüche gegenüber einem Elternteil.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Soest
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Achtes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
Verfahrensablauf
Hinweise für Soest
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Soest
Kosten
Hinweise für Soest
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Soest
Weitere Informationen
Hinweise für Soest
- Infobroschüre "Die Beistandschaft" - Hilfen des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung des Kinderunterhaltes
- Infobroschüre "Das Kindschaftsrecht" - Fragen und Antworten zum Abstammungsrecht, zum Recht der elterlichen Sorge, zum Umgangsrecht, zum Namensrecht, zum Kindesunterhaltsrecht und zum gerichtlichen Verfahren
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Achtes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Unterhaltsvorschuss
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022