Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Beratung und Unterstützung

    Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten

    Sie sind alleinerziehend und bekommen kein Geld oder zu wenig Geld vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lemgo

    Der Bereich Beistandschaft des Jugendamtes bietet seine Hilfe zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an. Voraussetzung ist hierbei die festgestellte Vaterschaft.

    Elternteile, die nicht mit ihrem Kind in einem Haushalt leben sind diesem gegenüber grundsätzlich zum Unterhalt verpflichtet. Die Höhe dieser Verpflichtung hängt vom Einkommen ab. Der Beistand versucht durch Gespräche mit allen Beteiligten eine Einigung in Unterhaltsfragen herbeizuführen. Eine gut funktionierende Unterhaltsregelung zwischen getrenntlebenden Elternteilen entzerrt häufig auch eine insgesamt angespannte Familiensituation.

    Wie kann mir eine Beistandschaft in diesem Bereich helfen?

    • Wir beraten und unterstützen in Unterhaltsfragen, vor und nach der Geburt des Kindes.
    • Wir berechnen und verfolgen die Unterhaltsansprüche des Kindes.
    • Wir beurkunden die Unterhaltsverpflichtung.
    • Wir vertreten das Kind vor Gericht, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seine Verpflichtung nicht anerkennen möchte.
    • Wir vollstrecken die Unterhaltsansprüche des Kindes, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Verpflichtung nicht freiwillig nachkommt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b47734e519e4ae4f1d949af3cc4f0327

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 24.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verwaltung der Jugendhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    32657 Lemgo

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • für eine Beratung: keine Unterlagen erforderlich
    • für eine Beistandschaft: formloser schriftlicher Antrag

    Formulare

    Hinweise für Lemgo

    Voraussetzungen

    • Sie sind alleinerziehend und Ihr minderjähriges Kind hat Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil oder
    • Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt und haben selbst Unterhaltsansprüche gegenüber einem Elternteil.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lemgo

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lemgo

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lemgo

    Kosten

    Hinweise für Lemgo

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lemgo

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de