Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Beratung und Unterstützung

    Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten

    Sie sind alleinerziehend und bekommen kein Geld oder zu wenig Geld vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Neue Unterhaltsbeträge für Kinder

    Durch Änderung der Mindestunterhaltsverordnung wird mit Wirkung ab 01.01.2024 die "Düsseldorfer Tabelle" an die neuen Unterhaltssätze angepasst. Gleichzeitig werden die Selbstbehalte sowie die Einkommensgruppen angehoben.

    Einzelheiten sind abrufbar unter folgendem Link:
    https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/index.php

    Sollte der unterhaltspflichtige Elternteil den Unterhalt in der geforderten Höhe nicht leisten können, wäre dies durch Einreichung aktueller Einkommensbelege nachzuweisen. Dabei ist zu beachten, dass eine Herabsetzung der Unterhaltspflicht nur zum 1. des Folgemonats möglich ist, in dem der Antrag hier eingeht.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 13.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener StraÃe 41

    32584 Löhne

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener StraÃe 41

    32584 Löhne

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

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    Jugendamt

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    Hausanschrift

    Oeynhausener StraÃe 41

    32584 Löhne

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    51.4 Beistandschaften, Urkunden

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Jugendamt

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    Hausanschrift

    Oeynhausener StraÃe 41

    32584 Löhne

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2021

    Sprachversion

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    Jugendamt

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    Oeynhausener StraÃe 41

    32584 Löhne

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    Technisch geändert am 26.10.2021

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    Jugendamt

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    Hausanschrift

    Oeynhausener StraÃe 41

    32584 Löhne

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • für eine Beratung: keine Unterlagen erforderlich
    • für eine Beistandschaft: formloser schriftlicher Antrag

    Formulare

    Hinweise für Löhne

    Voraussetzungen

    • Sie sind alleinerziehend und Ihr minderjähriges Kind hat Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil oder
    • Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt und haben selbst Unterhaltsansprüche gegenüber einem Elternteil.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Löhne

    • §§ 52a - 58a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche
    • §§ 1712 - 1717 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Beistand des Jugendamtes

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Löhne

    Um eine Beistandschaft zu erhalten, müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Die Beistandschaft endet, wenn Ihr Kind volljährig ist. Auf Wunsch können Sie die Beistandschaft schon vorher beenden.

    Grundsätzlich empfiehlt es sich, für Gespräche und Beurkundungen vorab einen Termin zu vereinbaren, damit sich Ihre zuständige Ansprechperson für Sie Zeit nehmen kann.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Löhne

    Kosten

    Hinweise für Löhne

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Löhne

    Weitere Informationen

    Hinweise für Löhne

    Das Jugendamt wird durch Vollmacht des allein erziehenden Elternteils Beistand, unabhängig davon, ob die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam ausüben oder nur ein Elternteil die elterliche Sorge ausübt. Als Beistand vertritt das Jugendamt das Kind für den beschriebenen Aufgabenkreis gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil, ggf. auch seiner anwaltlichen Vertretung, nimmt aber auch die Interessen im Rahmen eines Verfahrens beim Familiengericht zur Vaterschaft oder zum Unterhalt wahr.

    Einzelne Aufgabenschritte des Beistandes können sein:

    Feststellung der Vaterschaft

    1. Aufforderung zur Anerkennung der Vaterschaft
    2. Antrag beim Familiengericht zur Feststellung der Vaterschaft, ggf. verknüpft mit grundsätzlicher Unterhaltsverpflichtung
    3. Teilnahme am Gerichtstermin als Vertreter des Kindes

    Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister gem. § 58 a SGB VIII

    Bei Kindern, deren Eltern nicht verheiratet sind, steht grundsätzlich der Mutter das alleinige Sorgerecht zu. Die Eltern können jedoch die gemeinsame Sorgeerklärung abgeben (siehe Beurkundungen).

    Sofern keine Erklärung über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge abgegeben wurde, muss unter Umständen der allein erziehende Elternteil bei Behörden, Banken und anderen Einrichtungen einen Nachweis vorlegen, dass er die elterliche Sorge allein ausüben kann.

    Diese Auskunft wird vom Jugendamt kostenfrei erteilt. Zuständig ist unabhängig vom Geburtsort des Kindes das Jugendamt Ihres Wohnortes.

    Für geschiedene oder getrennt lebende Elternteile, die das alleinige Sorgerecht für ein Kind ausüben, kann eine solche Bescheinigung nicht ausgestellt werden. Der Nachweis der alleinigen Sorge ist durch die Entscheidung des Familiengerichts gegeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Löhne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de