Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Beratung und UnterstützungOnline erledigen

    Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten

    Sie sind alleinerziehend und bekommen kein Geld oder zu wenig Geld vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Bünde

    Die Höhe des monatlichen Unterhalts hängt vom Einzelfall ab. Sie richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und ist abhängig

    • vom Alter des Kindes
    • dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und 
    • der Anzahl weiterer Unterhaltsberechtigter.

    Der Elternteil, der Unterhalt zahlt, kann seine Zahlungspflicht beim Jugendamt beurkunden lassen. Dies ist nur freiwillig möglich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt BÃŒnde -Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    BahnhofstraÃe 3

    32257 BÃŒnde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05223 161-0

    Fax: 05223 161-399

    E-Mail: jugendamt@buende.de

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bünde -Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    BahnhofstraÃe 3

    32257 Bünde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05223 161-0

    Fax: 05223 161-399

    E-Mail: jugendamt@buende.de

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 3

    32257 Bünde

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bünde

    Welche Unterlagen Sie mitbringen müssen, ist von Fall zu Fall verschieden. Erkundigen Sie sich bitte zuerst beim Jugendamt darüber.

    Grundsätzlich empfiehlt es sich, für Gespräche und Beurkundungen vorab einen Termin zu vereinbaren, damit sich Ihre zuständige Ansprechperson für Sie Zeit nehmen kann.

    Formulare

    Hinweise für Bünde

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bünde

    • Sie sind alleinerziehend und Ihr minderjähriges Kind hat Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil oder
    • Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt und haben selbst Unterhaltsansprüche gegenüber einem Elternteil.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bünde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bünde

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bünde

    Kosten

    Hinweise für Bünde

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bünde

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bünde

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bünde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de