Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten
Sie sind alleinerziehend und bekommen kein Geld oder zu wenig Geld vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Der Elternteil, in dessen Obhut ein minderjähriges Kind lebt, kann unter bestimmten Voraussetzungen beim Jugendamt schriftlich eine Beistandschaft beantragen.
Das Jugendamt hat als Beistand des Kindes folgende Aufgaben:
- die Vaterschaft festzustellen,
- Unterhaltsansprüche des Kindes geltend zu machen.
Auf Wunsch des antragstellenden Elternteils können die Aufgaben beschränkt werden, z.B. nur auf die Feststellung der Vaterschaft.
Die Beistandschaft ist ein Angebot des Jugendamtes. Das Jugendamt informiert bei Bedarf über Einzelheiten. Die Beistandschaft ist nur möglich, wenn dem betreuenden Elternteil auch die elterliche Sorge zusteht. Das Kind muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben; seine Staatsangehörigkeit ist ohne Bedeutung.
Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Der Beistand wird nur für die oben genannten Aufgaben vertretungsberechtigt. Er kann dadurch verantwortlich für das Kind handeln und umgehend alle notwendigen rechtlichen Schritte einleiten, z.B. ein gerichtliches Verfahren.
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Ansprechpartner
3.5.1: Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05241 85-0
Fax: 05241 85-2460
erforderliche Unterlagen
- für eine Beratung: keine Unterlagen erforderlich
- für eine Beistandschaft: formloser schriftlicher Antrag
Formulare
Hinweise für Gütersloh
Voraussetzungen
- Sie sind alleinerziehend und Ihr minderjähriges Kind hat Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil oder
- Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt und haben selbst Unterhaltsansprüche gegenüber einem Elternteil.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Gütersloh
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022
Stichwörter
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