Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Beratung und Unterstützung

    Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten

    Sie sind alleinerziehend und bekommen kein Geld oder zu wenig Geld vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Dülmen

    Ein wesentliches Ziel des SGB II ist es, Leistungsberechtigten die Möglichkeit zu geben, ihren Lebensunterhalt zukünftig aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten zu können.

    Eines dieser häufig zur Verfügung stehenden eigenen Mittel sind privatrechtliche Unterhaltsansprüche. Vielfach sind Unterhaltsansprüche jedoch nicht kurzfristig durchzusetzen, so dass diese Mittel zunächst tatsächlich nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes zur Verfügung stehen.

    Bis zur Höhe der erforderlichen Leistungen werden diese Unterhaltsansprüche vom Jobcenter verfolgt.

    Diese Unterhaltsheranziehung erfolgt, insbesondere in Fällen, die gerichtliche Klage- und Mahnverfahren erfordern, in enger Kooperation mit dem Kreis Coesfeld.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Jugend- und Familienhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Coesfelder Straße 36

    48249 Dülmen

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Jobcenter

    Adresse

    Hausanschrift

    Overbergplatz 3

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Jugend- und Familienhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Coesfelder Straße 36

    48249 Dülmen

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • für eine Beratung: keine Unterlagen erforderlich
    • für eine Beistandschaft: formloser schriftlicher Antrag

    Formulare

    Hinweise für Dülmen

    Voraussetzungen

    • Sie sind alleinerziehend und Ihr minderjähriges Kind hat Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil oder
    • Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt und haben selbst Unterhaltsansprüche gegenüber einem Elternteil.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dülmen

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dülmen

    Kosten

    Hinweise für Dülmen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dülmen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dülmen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Dülmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de