Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Beratung und Unterstützung

    Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten

    Sie sind alleinerziehend und bekommen kein Geld oder zu wenig Geld vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfeangebot des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung des Kindesunterhalts. Die Beistandschaft kann jeder Elternteil beantragen, dem die elterliche Sorge für das Kind allein zusteht.

    Aktuelle Mitteilung aus dem Bereich Beistandschaft

    Das Sachgebiet Beistandschaften ist bis auf Weiteres nur eingeschränkt erreichbar. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen stehen Ihnen Dienstag und Donnerstag von 9 - 11 Uhr telefonisch zur Verfügung. Beratungsgespräche vor Ort und Beurkundungen können nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.

    Terminanfragen für Beratungsgespräche, Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen/Sorgerechtserklärungen oder Unterhaltsurkunden richten Sie bitte an folgende Emailadresse: Beistandschaften@sankt-augustin.de

    Nachweis über das alleinige Sorgerecht können Sie per Email beantragen. Bitte senden Sie hierzu eine Email mit Name, Vorname und Geburtsdatum des Kindes + Name, Vorname der Mutter an folgende Emailadresse: beistandschaften@sankt-augustin.de

    Wir werden schnellst möglichst die Bescheinigung ausstellen und per Post an die hinterlegte Meldeadresse zusenden.

    Bearbeitungszeiten von E-Mails verzögern sich aus den o.G. Gründen ebenfalls. Diese werden schrittweise nach Eingangsdatum abgearbeitet.

    Sobald wie möglich werden wir die Erreichbarkeit des Sachgebietes Beistandschaften im gewohnten Umfang wiederherstellen. Danke für Ihr Verständnis.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2db9fa44653953c68ed02ca5822b4c07

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Verwaltung der Jugendhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    • für eine Beratung: keine Unterlagen erforderlich
    • für eine Beistandschaft: formloser schriftlicher Antrag

    Formulare

    Hinweise für Sankt Augustin

    Voraussetzungen

    Hinweise für Sankt Augustin

    • Sie sind alleinerziehend und Ihr minderjähriges Kind hat Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil oder
    • Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt und haben selbst Unterhaltsansprüche gegenüber einem Elternteil.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Sankt Augustin

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Sankt Augustin

    Kosten

    Hinweise für Sankt Augustin

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Weitere Informationen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Weitere Informationen erhalten Sie im Flyer Beistandschaften unter Downloads.

    E-Mail: beistandschaften@sankt-augustin.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de