Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten
Sie sind alleinerziehend und bekommen kein Geld oder zu wenig Geld vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.
Beschreibung
Hinweise für Radevormwald
In der Beistandschaft berät und unterstützt das Jugendamt bei der Vaterschaftsfeststellung und verfolgt Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder.
Auch junge Volljährige werden beraten und unterstützt.
Beim Jugendamt wird das Sorgeregister geführt und Negativatteste ausgestellt.Das Jugendamt berät und unterstützt bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Jeder allein erziehende Elternteil, egal ob verheiratet oder ledig, kann eine Beistandschaft nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zur Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten des Kindes bzw. bei der Vaterschaftsfeststellung beantragen.
Für nichtehelich geborene Kinder muss die Vaterschaft anerkannt werden. Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt ist möglich. Verweigert der Vater die freiwillige Anerkennung, wird die Vaterschaft gerichtlich festgestellt. Den notwendigen Antrag beim Familiengericht stellt der Beistand für das Kind.
Negativatteste werden für nichteheliche Kinder ausgestellt, wenn keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde. Der Antrag kann nur schriftlich gestellt werden. Das Negativattest wird immer, unabhängig vom Geburtsort des Kindes, am jeweiligen Wohnort ausgestellt.
Unterhaltsansprüche der Kinder gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil werden geltend gemacht und durchgesetzt, der Unterhalt in Geld eingezogen und an den betreuenden Elternteil weitergeleitet.
Junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr werden in Unterhaltsfragen beraten und bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützt.
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Ansprechpartner
Amt für Jugend, Schulen, Kultur und Sport
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02195 6060
Fax: 02195 68045-62
erforderliche Unterlagen
- für eine Beratung: keine Unterlagen erforderlich
- für eine Beistandschaft: formloser schriftlicher Antrag
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie sind alleinerziehend und Ihr minderjähriges Kind hat Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil oder
- Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt und haben selbst Unterhaltsansprüche gegenüber einem Elternteil.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022
Stichwörter
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