Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten
Sie sind alleinerziehend und bekommen kein Geld oder zu wenig Geld vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Leistungen nach dem UVG sind Unterhaltsvorschussleistungen oder Unterhaltsausfallleistungen
Diese erhält ein Kind wenn es
- in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und
- hier bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und
- von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts gem. § 1612 a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erhält und
- das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Leistungen nach dem UVG müssen schriftlich beantragt werden. Hierzu können Sie die Onlinedienstleitung oder das im Downloadbereich hinterlegte Formular verwenden.
Weitere Informationen können Sie den im Downloadbereich hinterlegten Dokumenten entnehmen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herzogenrath
Dem Antrag sind insbesondere die nachstehenden Unterlagen beizufügen:
- Personalausweis/Reisepass (Kopie)
- Aufenthaltsgenehmigung
- Geburtsurkunde des Kindes
- Meldebestätigung
- Scheidungsurteil
- Unterhaltstitel
- anwaltlicher Schriftverkehr betreffend Unterhaltsregelung und Getrenntleben
- Vaterschaftsanerkennung
- ggf. Nachweis über Halbwaisenrente
- Unterhaltszahlungen für das Kind
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie sind alleinerziehend und Ihr minderjähriges Kind hat Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil oder
- Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt und haben selbst Unterhaltsansprüche gegenüber einem Elternteil.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herzogenrath
Verfahrensablauf
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Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Herzogenrath
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Herzogenrath
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022
Stichwörter
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