Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Beratung und Unterstützung

    Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten

    Sie sind alleinerziehend und bekommen kein Geld oder zu wenig Geld vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Herzogenrath

    Leistungen nach dem UVG sind Unterhaltsvorschussleistungen oder Unterhaltsausfallleistungen

    Diese erhält ein Kind wenn es
    • in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und
    • hier bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und
    • von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts gem. § 1612 a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erhält und
    • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

     

    Leistungen nach dem UVG müssen schriftlich beantragt werden. Hierzu können Sie die Onlinedienstleitung oder das im Downloadbereich hinterlegte Formular verwenden.

    Weitere Informationen können Sie den im Downloadbereich hinterlegten Dokumenten entnehmen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e1ec432c3fdfba65c92816ad7ba02018

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Jugendamt - A 51

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verwaltung Abt. 51.1 - A 51 Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Jugendamt - A 51

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Jugendamt - A 51

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herzogenrath

    Dem Antrag sind insbesondere die nachstehenden Unterlagen beizufügen:

    • Personalausweis/Reisepass (Kopie)
    • Aufenthaltsgenehmigung
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Meldebestätigung
    • Scheidungsurteil
    • Unterhaltstitel
    • anwaltlicher Schriftverkehr betreffend Unterhaltsregelung und Getrenntleben
    • Vaterschaftsanerkennung
    • ggf. Nachweis über Halbwaisenrente
    • Unterhaltszahlungen für das Kind

    Formulare

    Hinweise für Herzogenrath

    Voraussetzungen

    • Sie sind alleinerziehend und Ihr minderjähriges Kind hat Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil oder
    • Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt und haben selbst Unterhaltsansprüche gegenüber einem Elternteil.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herzogenrath

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herzogenrath

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herzogenrath

    Kosten

    Hinweise für Herzogenrath

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herzogenrath

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herzogenrath

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Herzogenrath

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de