Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Beratung und Unterstützung

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Beratung und Unterstützung

    Sie sind alleinerziehend und bekommen kein Geld oder zu wenig Geld vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, kommt seiner Unterhaltspflicht in Form von Pflege und Erziehung des Kindes nach (Betreuungsunterhalt). Der andere Elternteil erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung durch monatliche Geldleistungen (Barunterhalt). Grundsätzlich haben Kinder bis zum Ende einer Ausbildung Anspruch auf Unterhalt.
    Das Jugendamt 

    • berät in Unterhaltsangelegenheiten des Kindes
    • berechnet und beurkundet den Unterhaltsanspruch des Kindes
    • vertritt das Kind im Unterhaltsprozess als Beistand vor Gericht
    • berät und unterstützt junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres in Unterhaltsangelegenheiten (Unterhalt für junge Volljährige)
    • berät den betreuenden Elternteil hinsichtlich eigener Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil.

    Das Jugendamt des Kreises Wesel ist zuständig für die kreisangehörigen Kommunen Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Sonsbeck und Xanten. Die Städte Dinslaken, Kamp-Lintfort, Moers, Rheinberg, Voerde und Wesel verfügen über ein eigenes Jugendamt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    51-1-1 Beistandschaften, Vormundschaften / Pflegschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Philipp-Reis-Straße 7-9

    46485 Wesel

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Nach den Umständen im Einzelfall werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit Ihrer zuständigen Kontaktperson. Für die Zuordnung ist der Familienname des Kindes ausschlaggebend.

    Formulare

    Hinweise für Wesel

    Voraussetzungen

    • Sie sind alleinerziehend und Ihr minderjähriges Kind hat Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil oder
    • Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt und haben selbst Unterhaltsansprüche gegenüber einem Elternteil.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wesel

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wesel

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wesel

    Kosten

    Hinweise für Wesel

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wesel

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    Wie hoch der Unterhaltsanspruch im Einzelfall ist, hängt vom Alter des Kindes und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen ab. Die Berechnung erfolgt anhand der Düsseldorfer Tabelle.

    Sie sieht für minderjährige Kinder drei Altersstufen vor:
    0 - 5 Jahre = 1. Altersstufe
    6 - 11 Jahre = 2. Altersstufe
    12 - 17 Jahre = 3. Altersstufe
    ab 18 Jahre = 4. Altersstufe.

    Eine neue Altersstufe beginnt jeweils zum Ersten des Monats, in dem das Kind das betreffende Lebensjahr vollendet.

    Das Jugendamt des Kreises Wesel ist zuständig für die kreisangehörigen Kommunen Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Sonsbeck und Xanten. Die Städte Dinslaken, Kamp-Lintfort, Moers, Rheinberg, Voerde und Wesel verfügen über ein eigenes Jugendamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Wesel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de