Beistandschaft
Sie sind alleinerziehend und bekommen kein Geld oder zu wenig Geld vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Wann kann eine Beistandschaft beantragt werden?
- Vor oder nach der Geburt eines Kindes.
- Nach einer Trennung oder Scheidung.
Beistandschaft - was bedeutet das?
- Der Beistand hilft dabei, die Vaterschaft zu klären.
- Der Beistand hilft dabei, Unterhaltsansprüche des Kindes zu ermitteln und geltend zu machen.
- Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Jugendamtes kann als Beistand für Ihr Kind auftreten und es in rechtlichen Angelegenheiten vertreten, zum Beispiel wenn eine Einigung außerhalb des Gerichtes nicht möglich ist.
- Eine Beistandschaft kann beantragt werden, unabhängig davon, ob alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht für das Kind besteht.
- Eine Beistandschaft ist kostenlos.
- Eine Beendigung der Beistandschaft ist jederzeit möglich.
Haben Sie noch Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Email an den zuständigen Sachbearbeiter.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- für eine Beratung: keine Unterlagen erforderlich
- für eine Beistandschaft: formloser schriftlicher Antrag
Formulare
Hinweise für Kleve
Voraussetzungen
- Sie sind alleinerziehend und Ihr minderjähriges Kind hat Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil oder
- Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt und haben selbst Unterhaltsansprüche gegenüber einem Elternteil.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kleve
Verfahrensablauf
Hinweise für Kleve
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kleve
Kosten
Hinweise für Kleve
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kleve
Weitere Informationen
Hinweise für Kleve
Die Zuständigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sachgebiet "Beistandschaften" richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes. Tipp: Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns. So können Sie sich Wartezeiten ersparen.
Görtz van Koeverden Verhulsdonk Wagner Wirtz L E A K J M F B S P N G C Q O H D R I T U W V X Y ZGültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022