Beistandschaft
Sie sind alleinerziehend und bekommen kein Geld oder zu wenig Geld vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Jeder allein erziehende Elternteil, egal ob verheiratet oder ledig, kann eine Beistandschaft nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch beantragen. Der Antrag ist nicht abhängig von einem gleichzeitigen Bezug öffentlicher Leistungen für das Kind
Vorsprache bitte nur nach vorheriger Terminabsprache
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- für eine Beratung: keine Unterlagen erforderlich
- für eine Beistandschaft: formloser schriftlicher Antrag
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie sind alleinerziehend und Ihr minderjähriges Kind hat Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil oder
- Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt und haben selbst Unterhaltsansprüche gegenüber einem Elternteil.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022
Stichwörter
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