Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung ansteht.
Beschreibung
Hinweise für Stemwede
Inhaber von Fahrerlaubnissen der Europäischen Union (EU) und einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) dürfen in Deutschland von ihrer Fahrerlaubnis mit gewissen Einschränkungen Gebrauch machen. EU-Führerscheine sind grundsätzlich solange gültig wie im Ausstellungsland auch. Ausnahmen gibt es bei der Umschreibung der C und D- Klassen.
Das Absolvieren von Fahrstunden an einer Fahrschule ist nicht erforderlich.
Die Umschreibung der Fahrerlaubnis bei Drittstaaten (z. B. Türkei, Russland usw.) für PKW, Motorrad, Trecker wird grundsätzlich wie eine Ersterteilung behandelt. Es ist daher theoretischer und praktischer Unterricht an einer Fahrschule zu nehmen. Es empfiehlt sich, in jedem Einzelfall telefonisch mit dem Straßenverkehrsamt die Vorgehensweise abzustimmen.
Anträge können im Straßenverkehrsamt oder im Bürger-Service des Kreis Minden-Lübbecke gestellt werden. Wer seinen Hauptwohnsitz in Espelkamp, Hille, Hüllhorst, Lübbecke, Porta Westfalica, Preußisch Oldendorf, Rahden oder Stemwede hat, kann den Antrag auch bei der dortigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Stemwede
Umtausch der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis:
- Personalausweis/Reisepass
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
- Kopie des Führerscheines
Umtausch der Fahrerlaubnis von Drittstaaten (nicht EU-Staaten):
Klasse: B, BE, A, A1, M, L, T
- Personalausweis/Reisepass
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
- Sehtestbescheinigung
- Bescheinigung der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- Übersetzung des ausländischen Führerscheines
- der ausländische Führerschein muss im Original mitgeschickt werden
Klasse: C und D
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
- Personalausweis/Reisepass
- augenärztliche Zeugnis
- ärztliche Zeugnis
- Erste Hilfe
- Übersetzung des ausl. Führerscheins
- der ausländischer Führerschein muss im Original mitgeschickt werden
zusätzlich bei D-Klassen
- Leistungstest
- Führungszeugnis
Formulare
Hinweise für Stemwede
Voraussetzungen
Hinweise für Stemwede
Lernführerscheine, provisorische Führerscheine und Führerscheine, die im Ausland während eines nur vorübergehenden Aufenthaltes (unter 185 Tage) erworben wurden, können nicht anerkannt werden. Sie berechtigen weder zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland noch können sie umgeschrieben werden. Ebenso können keine internationalen Führerscheine umgeschrieben werden.
Mit einem regulär erworbenen ausländischen Führerschein dürfen Sie 6 Monate lang in Deutschland fahren, danach nicht mehr. Stellen Sie daher rechtzeitig einen Antrag auf Umschreibung Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis. Zuständig ist das Straßenverkehrsamt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Ob der Führerschein prüfungsfrei umgeschrieben werden kann oder nicht, ergibt sich aus der Anlage 11 zur Fahrerlaubnisverordnung. Je nach Ausstellungsland ist eine theoretische oder praktische oder auch gar keine Prüfung erforderlich.
Bei der Umschreibung von Führerscheinen, die in anderen Staaten ausgestellt wurden, muss eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden. Sie ersparen sich in diesem Fall lediglich die vollständige Fahrschulausbildung.
Eine Ausnahme sind Führerscheine aus den Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes. Sie müssen seit 01.07.1996 nicht mehr umgetauscht werden. Die deutschen Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung sind jedoch zu beachten - bitte lassen Sie die Fahrerlaubnis der Klasse C oder D entsprechend verlängern und beachten Sie die Beschränkungen bei der Klasse A1!
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Stemwede
- § 28 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Anerkennung von EU-EWR-Fahrerlaubnissen)
- § 29 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Ausländische Fahrerlaubnisse)
- § 30 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Erteilung einer Fahrerlaubnis an Fahrerlaubnisinhaber aus EU-/EWR-Staaten)
- § 31 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Erteilung einer Fahrerlaubnis an Fahrerlaubnisinhaber außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums)
- Anlage 11 (zu § 31) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis)
- § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Fahrerlaubnis und Führerschein)
Verfahrensablauf
Hinweise für Stemwede
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Gemeinde Stemwede vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.
Fristen
Hinweise für Stemwede
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Stemwede
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Stemwede
Weitere Informationen
Hinweise für Stemwede
EU-Staaten:
Belgien
Luxemburg
Bulgarien
Malta
Dänemark
Niederlande
Deutschland
Österreich
Estland
Polen
Finnland
Portugal
Frankreich
Rumänien
Griechenland
Schweden
Irland
Slowakische Republik
Italien
Slowenien
Kroatien
Spanien
Lettland
Tschechische Republik
Litauen
Ungarn
Zypern
EWR-Staaten:
Norwegen
Island
Liechtenstein
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023
Stichwörter
Hinweise für Stemwede