Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung ansteht.
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Inhaber von Fahrerlaubnissen der Europäischen Union (EU) und einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) dürfen in Deutschland von ihrer Fahrerlaubnis mit gewissen Einschränkungen Gebrauch machen. EU-Führerscheine sind grundsätzlich solange gültig wie im Ausstellungsland auch. Ausnahmen gibt es bei der Umschreibung der C und D- Klassen.
Das Absolvieren von Fahrstunden an einer Fahrschule ist nicht erforderlich.
Die Umschreibung der Fahrerlaubnis bei Drittstaaten (z. B. Türkei, Russland usw.) für PKW, Motorrad, Trecker wird grundsätzlich wie eine Ersterteilung behandelt. Es ist daher theoretischer und praktischer Unterricht an einer Fahrschule zu nehmen. Es empfiehlt sich, in jedem Einzelfall telefonisch mit dem Straßenverkehrsamt die Vorgehensweise abstimmen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Sachgebiet Ordnung und Soziales - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05771 73-220
Fax: 05771 73-60
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rahden
Umtausch der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis:
- Personalausweis/Reisepass
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
- Kopie des Führerscheines
Umtausch der Fahrerlaubnis von Drittstaaten (nicht EU-Staaten):
Klasse: B, BE, A, A1, M, L, T
- Personalausweis/Reisepass
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
- Sehtestbescheinigung
- Bescheinigung der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- Übersetzung des ausländischen Führerscheines
- der ausländische Führerschein muss im Original mitgeschickt werden
Klasse: C und D
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
- Personalausweis/Reisepass
- augenärztliche Zeugnis
- ärztliche Zeugnis
- Erste Hilfe
- Übersetzung des ausl. Führerscheins
- der ausländischer Führerschein muss im Original mitgeschickt werden
zusätzlich bei D-Klassen
- Leistungstest
- Führungszeugnis
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Umtausch der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis:
36,30 Euro
Umtausch der Fahrerlaubnis von Drittstaaten (nicht EU-Staaten):
43,90 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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EU-Staaten:
Belgien
Luxemburg
Bulgarien
Malta
Dänemark
Niederlande
Deutschland
Österreich
Estland
Polen
Finnland
Portugal
Frankreich
Rumänien
Griechenland
Schweden
Irland
Slowakische Republik
Italien
Slowenien
Kroatien
Spanien
Lettland
Tschechische Republik
Litauen
Ungarn
Zypern
EWR-Staaten:
Norwegen
Island
Liechtenstein
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023
Stichwörter
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