Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung ansteht.
Beschreibung
Hinweise für Löhne
Inhaber von Fahrerlaubnissen der Europäischen Union (EU) und einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) dürfen in Deutschland von ihrer Fahrerlaubnis mit gewissen Einschränkungen Gebrauch machen. EU-Führerscheine sind grundsätzlich solange gültig wie im Ausstellungsland auch. Ausnahmen gibt es bei der Umschreibung der C und D- Klassen.
Das Absolvieren von Fahrstunden an einer Fahrschule ist nicht erforderlich.
Die Umschreibung der Fahrerlaubnis bei Drittstaaten (z.B. Türkei, Russland usw.) für PKW, Motorrad, Trecker wird grundsätzlich wie eine Ersterteilung behandelt. Es empfiehlt sich, in jedem Einzelfall telefonisch mit dem Straßenverkehrsamt die Vorgehensweise abstimmen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Löhne
Umtausch der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis:
- Personalausweis/Reisepass
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
- Kopie des Führerscheines
Umtausch der Fahrerlaubnis von Drittstaaten (nicht EU-Staaten):
Klasse: B, BE, A, A1, M, L, T
- Personalausweis/Reisepass
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
- Sehtestbescheinigung
- Bescheinigung der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- Übersetzung des ausländischen Führerscheines
Klasse: C und D
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
- Personalausweis/Reisepass
- augenärztliche Zeugnis
- ärztliche Zeugnis
- Erste Hilfe
- Übersetzung des ausl. Führerscheins
zusätzlich bei D-Klassen
- Leistungstest
- Führungszeugnis
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Löhne
Umtausch der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis: 36,30 Euro
Umtausch der Fahrerlaubnis von Drittstaaten (nicht EU-Staaten): 43,90 Euro
Eine Übersicht sämtlicher Fahrerlaubnis-Gebühren finden Sie in der Rubrik Downloads.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Löhne
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023
Stichwörter
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