Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR

    Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben

    Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung ansteht.

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Worum geht es bei der Dienstleistung?

    Lassen Sie Ihre ausländische Fahrerlaubnis bitte umschreiben, wenn Sie

    • eine ausländische Fahrerlaubnis haben, die nicht in der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ausgestellt wurde und
    • mindestens seit sechs Monaten in Deutschland wohnen.

    Es ist zu beachten, dass es bei Umschreibung je nach Herkunftsland sein kann, dass eine theoretische und/oder auch eine praktische Prüfung notwendig ist.

    Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

    Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenverkehr (Amt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Elsestraße 225

    32278 Kirchlengern

    Version

    Technisch geändert am 16.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrerlaubnis (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Elsestraße 225

    32278 Kirchlengern

    Version

    Technisch geändert am 16.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    • Personalausweis oder Reisepass, bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch
    • aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)
    • Original Ihres Führerscheines mit einer Übersetzung einer amtlich anerkannten Dolmetscherin oder eines amtlich anerkannten Dolmetschers oder des ADAC (der Führerschein muss gültig sein)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
    • zusätzliche Angabe einer anderen Prüfungssprache

    Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Führerscheinstelle.

    Formulare

    Hinweise für Herford

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herford

    Mit einem ausländischen Führerschein dürfen Sie in Deutschland bis zu einem halben Jahr fahren, nachdem Sie sich angemeldet haben. Wenn Sie Ihren ausländischen Führerschein in einen deutschen EU-Kartenführerschein umschreiben lassen wollen, muss Ihr Führerschein noch gültig sein. Außerdem darf er nicht nur vorläufig ausgestellt oder ein Lern-Führerschein sein.

    Ist Ihr Führerschein aus den EU- oder EWR-Staaten, dürfen Sie auch länger als sechs Monate Kraftfahrzeuge in Deutschland führen. Sie brauchen dann nur einen deutschen Führerschein, wenn Ihre ausländische Fahrerlaubnis nicht mehr gültig ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herford

    Sie können Ihren ausländischen Führerschein umschreiben lassen

    • bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Führerscheinstelle oder
    • im zuständigen Bürgerbüro Ihres Wohnortes.

    Ob Ihr Führerschein prüfungsfrei umgeschrieben werden kann, erfahren Sie en Führerscheinstelle.

    Fristen

    Hinweise für Herford

    Bei Umschreibung müssen Sie mindestens 6 Monate seit Einreise in die Bundesrepublik Deutschland einen Wohnsitz im Bundesgebiet haben.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herford

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herford

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herford

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de