Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung ansteht.
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein ist grundsätzlich das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises zuständig. Die im folgenden Katalog aufgeführten Serviceleistungen können Sie aber auch im Bürgerservice beantragen. Ihr Antrag wird dann zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung an das Straßenverkehrsamt weitergeleitet.
Zur besseren Übersicht sind diese Serviceleistungen im nachstehenden Katalog zusammengefasst:
- Fahrerlaubnisantrag auf die Erteilung von Führerscheinklassen
- Fahrerlaubnisantrag auf Erweiterung einer Führerscheinklasse
- Fahrerlaubnisantrag auf "Begleitetes Fahren ab 17"
- Antrag auf Ausstellung eines Führerscheins wegen Umtausch (EU-Führerschein)
Nähere Informationen zu den einzelnen Dienstleistungen finden Sie auch beim Rhein-Sieg-Kreis.
Informationen zum Umtausch der alten Führerscheine finden Sie hier.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Die benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises.
Formulare
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Voraussetzungen
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- Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023
Stichwörter
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