Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung ansteht.
Beschreibung
Hinweise für Köln
Sie wohnen in Köln und möchten Ihre in einem EU- oder EWR-Staat ausgestellte Fahrerlaubnis anerkennen oder umschreiben lassen?
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Kundenzentrum Rodenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-0
Fax: 0221 / 221-6592200
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles biometrisches Passfoto
Ein Passbild in digitaler Form ist nur dann erlaubt, wenn Sie den Serviceterminal in Ihrem Kundenzentrum benutzen, Gebühr 7 Euro. Bitte beachten Sie unsere Informationen unterhalb der Überschrift "Hinweise zum biometrischen Passfoto".
- Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung
Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass. - Ausländischer Führerschein im Original
Der ausländische Führerschein muss zum Zeitpunkt der Beantragung der Umschreibung noch gültig sein. Im Einzelfall kann es erforderlich sein, dass Sie den Führerschein übersetzen lassen müssen.
- Nachweis über das Ausstellungsdatum des ausländischen Führerscheins
Dieser separate Nachweis ist nur erforderlich, wenn sich das Ausstellungsdatum nicht aus dem ausländischen Führerschein ergibt.
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Umschreibung ohne Festsetzung einer Probezeit: 35 Euro
Umschreibung mit Festsetzung einer Probezeit: 35,80 Euro
Mit gleichzeitiger Verlängerung Klasse C/D: 42,60 Euro
Die Gebühren können Sie auch bargeldlos mit Karte bezahlen.
Zahlungsmittel:
Informationen zu den Zahlungsmitteln in unseren Kundenzentren
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Köln
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023