Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR

    Führerschein - eine ausländische Fahrerlaubnis umschreiben

    Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung ansteht.

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Sie sind Inhaber/in eines ausländischen Führerscheins und möchten diesen in einen deutschen Führerschein umschreiben. Ausführliche Informationen finden Sie unter Hinweise.

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    36-1-2 Dienstleistungszentrum Moers

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 15

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02841 202-1234

    Fax: 02841 202-1487

    E-Mail: dlz-moers@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    36-1-4 Führerscheinservice Wesel

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0281 207-4455

    E-Mail: fs@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Führerschein - eine ausländische Fahrerlaubnis umschreiben

    Formulare

    Hinweise für Wesel

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wesel

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wesel

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wesel

    Kosten

    Hinweise für Wesel

    • je nach Einzelfall (es kann in Ausnahmefällen eine höhere Gebühr anfallen): 36,30€ bis 44,70€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wesel

    Führerscheine aus der EU und EWR gelten entsprechend ihrer Befristung. Solche für Lastkraftwagen (ab 7,5 Tonnen) und Busse müssen fünf Jahre nach Ausstellung umgeschrieben werden. Führerscheine für Lastkraftwagen bis 7,5 Tonnen gelten bis zum 50. Lebensjahr.

    Führerscheine aller anderen Staaten gelten sechs Monate nach erstmaliger Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. Eine Ausnahmegenehmigung für weitere sechs Monate ist möglich, wenn der/die Antragstellende glaubhaft macht, dass er/sie seinen/ihren ordentlichen Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate im Inland haben wird.

    Es gelten die Regelungen des Mindestalters zur Erteilung einer Fahrerlaubnis nach deutschem Recht.

    Wenn Sie noch nicht das entsprechende Mindestalter für die erteilte Fahrerlaubnisklasse nach deutschem Recht vollendet haben, dürfen Sie Ihren ausländischen  Führerschein in Deutschland nicht nutzen. Ihr Führerschein darf außerdem erst nach Vollendung des Mindestalters umgeschrieben werden.

    Sofern die Fahrerlaubnisklasse B umgeschrieben werden soll, kann hier ebenfalls das begleitete Fahren ab 17 beantragt werden.

    Bei der Umschreibung der Führerscheine aus EU/EWR-Staaten ist keine zusätzliche theoretische oder praktische Prüfung erforderlich. In allen anderen Fällen muss je nach Staat und Fahrerlaubnisklasse evtl. eine theoretische und/oder eine praktische Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden. Pflichtfahrstunden oder eine erneute Ausbildung sind nicht erforderlich.

    Wenn Sie noch keine zwei Jahre im Besitz Ihrer Fahrerlaubnis sind, wird Ihnen die deutsche Fahrerlaubnis auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt 2 Jahre. Die Zeitdauer seit der Erteilung Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis wird angerechnet.

    Die Aushändigung des deutschen Führerscheines darf nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins erfolgen.

    Als Ausweisdokumente ohne weiteres anerkannt sind:

    • nationaler (Personal-) Ausweis
    • vorläufiger Personalausweis
    • nationaler Reisepass

    Bei allen anderen Ausweisdokumenten ist zur Antragstellung eine persönliche Vorsprache und ggf. eine weitergehende Prüfung des vorgelegten Identitätsnachweises erforderlich. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits Inhaber/in eines EU-Kartenführerscheines sind.

    Informationen zur Verwendung einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland erhalten Sie beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Dort werden entsprechende Merkblätter zum Download zur Verfügung gestellt.

    Für alle weitergehenden Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Wesel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de