Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung ansteht.
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Die Gültigkeit von ausländischen Fahrerlaubnissen in der Bundesrepublik Deutschland richtet sich nach dem Herkunftsland.
Dabei werden die Herkunftsländer in drei Kategorien unterteilt:
- Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Staaten, die in der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt sind
- alle anderen Staaten (Drittstaaten)
Je nach austellendem Staat berechtigt die ausländische Fahrerlaubnis unterschiedlich lange zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Link des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Die Antragstellung erfolgt beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes oder mit dem Online-Antrag auf dieser Seite, in dem Sie auch direkt bezahlen können.
Zur Kontaktaufnahme in dringenden Fällen nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Ihre Führerscheinstelle wird sich dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.
Ukrainische Führerscheine in Deutschland
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 18.07.2022 eine Verordnung (Verordnung Nr. (EU) 2022/1280) erlassen, mit der die Gültigkeit ukrainischer Führerscheine in den Mitgliedsstaaten der EU geregelt wird. Die Verordnung ist am 27.07.2022 in Kraft getreten.
Ab diesem Datum werden alle gültigen ukrainischen Führerscheine in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt, wenn der Inhaberin oder dem Inhaber des Führerscheins vorübergehender Schutz oder angemessener Schutz gewährt wurde. Das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung oder ein internationaler Führerschein sind nicht erforderlich.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
- Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023
Stichwörter
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