Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR

    Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben

    Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung ansteht.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Die Gültigkeit von ausländischen Fahrerlaubnissen in der Bundesrepublik Deutschland richtet sich nach dem Herkunftsland.

    Dabei werden die Herkunftsländer in drei Kategorien unterteilt:

    1. Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
    2. Staaten, die in der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung  aufgeführt sind
    3. alle anderen Staaten (Drittstaaten)

    Je nach austellendem Staat berechtigt die ausländische Fahrerlaubnis unterschiedlich lange zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland.

    Weitere Informationen finden Sie unter dem Link des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

    Die Antragstellung erfolgt beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes oder mit dem Online-Antrag auf dieser Seite, in dem Sie auch direkt bezahlen können.

    Zur Kontaktaufnahme in dringenden Fällen nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Ihre Führerscheinstelle wird sich dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.

    Ukrainische Führerscheine in Deutschland

    Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 18.07.2022 eine Verordnung (Verordnung Nr. (EU) 2022/1280) erlassen, mit der die Gültigkeit ukrainischer Führerscheine in den Mitgliedsstaaten der EU geregelt wird. Die Verordnung ist am 27.07.2022 in Kraft getreten.

    Ab diesem Datum werden alle gültigen ukrainischen Führerscheine in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt, wenn der Inhaberin oder dem Inhaber des Führerscheins vorübergehender Schutz oder angemessener Schutz gewährt wurde. Das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung oder ein internationaler Führerschein sind nicht erforderlich.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse siehe Link des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kleve

    • Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kleve

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kleve

    Fristen

    Hinweise für Kleve

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kleve

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnis (Rahmengebühr) 36,30 Euro bis 43,90 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de