Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR

    Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben

    Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung ansteht.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis in folgenden Fällen umschreiben lassen:

    • die Gültigkeit Ihres Führerscheins endet,
    • die Gültigkeit einzelner Fahrerlaubnisklassen endet.

    Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.

    EU-/EWR-Führerschein für nicht-harmonisierte Klassen:

    Wenn Sie ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

    Für EU-/EWR-Führerscheine harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE):

    Sie benötigen Sie keine Umschreibung.

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 02.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    33-131 Bürgerbüro Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Mummstraße 1-3

    42651 Solingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0212 290-0

    Fax: 0212 290-3609

    E-Mail: buergerbuero@solingen.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebestätigung)
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45mm x 35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • gültiger Führerschein eines EU- oder EWR-Staates

    Formulare

    Hinweise für Solingen

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Solingen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Solingen

    Fristen

    Hinweise für Solingen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Solingen

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Solingen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Solingen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Solingen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de