Bürgerentscheid Durchführung nach erfolgreichem Bürgerbegehren
Hinweise für Dormagen
Beschreibung
Hinweise für Dormagen
Bei dem Bürgerbegehren handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren. Die erste Stufe ist das Bürgerbegehren. Es handelt sich hierbei um einen Antrag der Bürgerinnen und Bürger an den Stadtrat. Beabsichtigt wird dabei, dass die Bürgerinnen und Bürger anstelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde entscheiden.
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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