Haustierhaltung Anzeige
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Nach den artenschutzrechtlichen Bestimmungen (§7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung - BartSchV - ) ist der Halter besonders geschützter Wirbeltiere verpflichtet, den Kauf bzw. die Aufnahme des Tieres bei der unteren Naturschutzbehörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Diese Anmeldung muss Angaben enthalten über:
Art, Zahl, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere.
Nach der Bestandsanzeige ist die Verlegung des regelmäßigen Standortes oder der Verlust des Tieres ebenfalls schriftlich anzuzeigen (z.B. Verkauf, Umzug, Tod, Entfliegen oder Entlaufen).
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Onlinemeldung; Post; Mail, Formular.
Zusätzlich ist ein Nachweis der Abgabe durch eine Unterschrift der übernehmenden Person oder Stelle ist erforderlich.
Voraussetzungen
Hinweise für Viersen
- Herkunftsnachweis (z.B. Züchterbescheinigung, Kaufquittung)
- EU-Vermarktungsbescheinigung mit ggf. Fotodokumentationen (nur bei streng geschützten Tieren)
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor sehr giftigen Tieren
Gifttiergesetz
GiftTierG NRW
Verfahrensablauf
Mitteilung von Änderungen in einer bestehenden Gifttierhaltung nach dem GiftTierG NRW:
Einreichen eines Formulars oder Schreibens per Post, Mail, online mit den notwendigen Informationen (Tier, Gattung, Geschlecht):
Tier, Änderung (Verkauf, Abgabe)
Ein Nachweis der Abgabe durch Unterschrift der übernehmenden Person oder Stelle ist erforderlich.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023
Stichwörter
Hinweise für Viersen