Registrierung von Lebensmittelbetrieben

    Lebensmittelunternehmen, Registrierung, Zulassung, Mitteilungspflicht für gesundheitlich nicht erwünschte Stoffe

    Hinweise für Wesel

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Die Lebensmittelunternehmen sind verantwortlich für die Unbedenklichkeit und Qualität der Lebensmittel.

    Lebensmittelunternehmen sind beim örtlich zuständigen Gewerbeamt anzumelden. Eine Mitteilung an den Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung erfolgt von dort aus automatisch. Die lebensmittelrechtliche Prüfung und Registrierung erfolgt durch die Lebensmittelüberwachung. Bei Bauanträgen von Lebensmittelunternehmen werden von den jeweils zuständigen Bauämtern Stellungnahmen der Lebensmittelüberwachung angefordert.

    Je nach Tätigkeit und Umfang des Unternehmens kann eine weitergehende Zulassung nach EU-Recht erforderlich werden. Der formlose Zulassungsantrag ist in jedem Fall - auch bei durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) zuzulassenden Betrieben - beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung einzureichen. Informationen zu Art und Umfang der mit einzureichenden Unterlagen sind auf der Homepage des LANUV NRW einsehbar.

    Die Lebensmittelunternehmen haben nach der VO (EU) 852/2004 ständige, betriebsspezifische, auf HACCP-Grundsätzen beruhende Verfahren einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten. Die dazu gehörenden Eigenkontrollen müssen schriftlich festgehalten werden. Proben im Rahmen der Eigenkontrollen sind in entsprechend geeigneten Privatlaboren untersuchen zu lassen.

    Lebensmittelunternehmen sind nach Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) § 44a Abs. 1 verpflichtet, unter Angabe ihres Namens und ihrer Anschrift ihnen vorliegende Untersuchungsergebnisse über Gehalte an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen wie Pflanzenschutzmitteln, Stoffen mit pharmakologischer Wirkung, Schwermetallen, Mykotoxinen und Mikroorganismen in und auf Lebensmitteln den zuständigen Behörden mitzuteilen. Zuständig für Betriebe im Kreis Wesel ist der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung.

    Erstbelehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz führt im Kreis Wesel der Fachdienst Gesundheit durch. Dort gibt es die entsprechenden Informationen und Termine.

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    39 Veterinär- und Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Straße 4

    46483 Wesel

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Sprachversion

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de