Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung für SondengängerOnline erledigen

    Genehmigung für Sondengänger

    Genehmigung für Sondengänger, die nach Bodendenkmälern/historischen metallischen Gegenständen wie beispielsweise Münzen suchen.

    Beschreibung

    Hinweise für Grevenbroich

    Personen, die ein Denkmal beseitigen, verändern oder die Nutzung ändern möchten, benötigen die Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde.

    Denkmalrechtliche Genehmigungen müssen nur im Falle von verfahrensfreien Bauvorhaben direkt durch den Bauherren bei der Unteren Denkmalbehörde beantragt werden. Sofern für Bauvorhaben an Denkmälern ein Baugenehmigungs- oder Genehmigungsfreistellungsverfahren angestoßen wird, kontaktiert die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Verfahrens zur Genehmigung die Untere Denkmalbehörde.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_93bde83bfab9a389a2119cee710e7769

    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Rhein-Kreis Neuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße 10

    41515 Grevenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02181 601 6120

    Fax: 02181 601 86120

    E-Mail: denkmal@rhein-kreis-neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtplanung - 61.2

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostwall 6

    41515 Grevenbroich

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antrag 

    Karte des beantragten Suchgebiets 

    Formulare

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige obere Denkmalbehörde oder den Onlinedienst. 

    Voraussetzungen

    Zum Auffinden von historischen metallischen Gegenständen benötigen Sie als Sondengänger eine Genehmigung. Diesbezüglich müssen Sie einen Antrag stellen. Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalschutzbehörde oder das zuständige Amt für Bodendenkmalpflege. 

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Abs. 1 Nr. 1 DenkmalschutzG NRW

    Verfahrensablauf

    Nach Ihrer Antragstellung erfolgt die Prüfung durch das zuständige Denkmalamt. Die Bescheinigung führen Sie als Sondergänger mit. 

    Fristen

    keine

    Kosten

    EUR 75

    Weitere Informationen

    https://bodendenkmalpflege.lvr.de/de/bodendenkmal/private_suche/sondengaengerei_und_archaeologie.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Grevenbroich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de