sozialpädagogische FamilenhilfeOnline erledigen

    Sozialpädagogische Familienhilfe

    Hinweise für Dinslaken

    Beschreibung

    Hinweise für Dinslaken

    Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) richtet sich als Hilfeform nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 31 KJHG) nicht ausschließlich an das Kind mit seinen Problemen und Schwierigkeiten, sondern stellt die Familie als Lebensraum des Kindes und der Eltern in den Vordergrund.

    Hilfe und Unterstützung in schwieriger familiärer Lage

    Wenn das Familienleben schwierig ist, Sorgen um die Kinder aufkommen, Streit und Zank an der Tagesordnung sind - kurz, wenn die Situation in der Familie sich als so verfahren darstellt, dass man alleine nicht mehr aus dem Dilemma herausfindet, kann man professionelle Hilfe beantragen.

    Durch intensive pädagogische Betreuung und Begleitung von ausgebildeten Sozialpädagogen, Erziehern und anderen Fachleuten sollen Eltern in ihren Erziehungsaufgaben unterstützt, Familien bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen nicht alleine gelassen werden.

    Lebensraum Familie

    Angestrebt wird durch die Unterstützung der Familie eine Förderung der Persönlichkeitsentwicklung aller Familienmitglieder, so dass "Hilfe zur Selbsthilfe" möglich ist. Ziel ist es, den "Lebensraum Familie" zu erhalten und wieder lebenswert zu gestalten.

    Die Kosten werden - wenn ein Bedarf im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes festgestellt wurde - für eine gewisse Zeit vom Jugendamt übernommen.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zentrale | Stadtverwaltung Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 25.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de