eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Ausstellung

    eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen

    Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sind oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, können Sie eine eID-Karte beantragen, um sich online ausweisen zu können.

    Beschreibung

    Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.

    Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.

    Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.

    Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2e20b95335cb03250aa990aacc6e2ccc

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 06.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bereich Ordnung und Soziales / Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreishausstr. 2-4

    32312 Lübbecke

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ID-Karte (Personalausweis), Pass oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument
    • Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein anderer Nachweis Ihres Wohnsitzes erforderlich. Die nötigen Unterlagen erfragen Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung.

    Wenn Sie nach Deutschland gezogen und noch nicht angemeldet sind, müssen Sie sich zunächst bei einer deutschen Meldebehörde (in der Regel: Bürgeramt) anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.

    Formulare

    Formulare: nein

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lübbecke

    Die antragstellende Person

    • muss eine der oben genannten Staatsangehörigkeiten besitzen
    • muss sich unter Vorlage eines gültigen ausländischen Passes oder Personalausweises persönlich identifizieren
    • darf die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen
    • muss mindestens 16 Jahre alt sein und
    • muss mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in Lübbecke gemeldet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lübbecke

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lübbecke

    Nachdem die Bundesdruckerei Ihre eID-Karte hergestellt hat, erhalten Sie per Brief eine vorläufige 5-stellige Transport-PIN zusammen mit der PUK (Personal Unblocking Key) und dem Sperrkennwort. Die Transport-PIN muss durch eine individuelle 6-stellige PIN ersetzt werden.

    Wenn die PIN dreimal falsch eingeben wurde, wird sie blockiert. Die PUK dient dazu, diese Blockierung aufzuheben. Die PUK kann zehnmal verwendet werden.

    Wenn Ihre eID-Karte gestohlen wurde oder anderweitig abhandengekommen ist, müssen Sie die Karte sperren lassen. Dafür müssen Sie die Sperrhotline (Inland 116 116 oder Ausland +49 116 116 (gebührenpflichtig) anrufen oder der Personalausweisbehörde das Sperrkennwort nennen.

    Fristen

    • Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lübbecke

    Kosten

    • Ausstellung der eID-Karte: EUR 37,00
    • bei Versand ins Ausland: jeweilige Versandkosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lübbecke

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lübbecke

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 08.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lübbecke

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de