eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sind oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, können Sie eine eID-Karte beantragen, um sich online ausweisen zu können.
Beschreibung
Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.
Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.
Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.
Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- ID-Karte (Personalausweis), Pass oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument
- Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein anderer Nachweis Ihres Wohnsitzes erforderlich. Die nötigen Unterlagen erfragen Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung.
Wenn Sie nach Deutschland gezogen und noch nicht angemeldet sind, müssen Sie sich zunächst bei einer deutschen Meldebehörde (in der Regel: Bürgeramt) anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.
Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Hinweise für Lübbecke
Die antragstellende Person
- muss eine der oben genannten Staatsangehörigkeiten besitzen
- muss sich unter Vorlage eines gültigen ausländischen Passes oder Personalausweises persönlich identifizieren
- darf die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen
- muss mindestens 16 Jahre alt sein und
- muss mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in Lübbecke gemeldet sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lübbecke
Verfahrensablauf
Hinweise für Lübbecke
Nachdem die Bundesdruckerei Ihre eID-Karte hergestellt hat, erhalten Sie per Brief eine vorläufige 5-stellige Transport-PIN zusammen mit der PUK (Personal Unblocking Key) und dem Sperrkennwort. Die Transport-PIN muss durch eine individuelle 6-stellige PIN ersetzt werden.
Wenn die PIN dreimal falsch eingeben wurde, wird sie blockiert. Die PUK dient dazu, diese Blockierung aufzuheben. Die PUK kann zehnmal verwendet werden.
Wenn Ihre eID-Karte gestohlen wurde oder anderweitig abhandengekommen ist, müssen Sie die Karte sperren lassen. Dafür müssen Sie die Sperrhotline (Inland 116 116 oder Ausland +49 116 116 (gebührenpflichtig) anrufen oder der Personalausweisbehörde das Sperrkennwort nennen.
Fristen
- Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lübbecke
Kosten
- Ausstellung der eID-Karte: EUR 37,00
- bei Versand ins Ausland: jeweilige Versandkosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lübbecke
Weitere Informationen
Hinweise für Lübbecke
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 08.01.2021
Stichwörter
Hinweise für Lübbecke