eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Ausstellung

    eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen

    Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sind oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, können Sie eine eID-Karte beantragen, um sich online ausweisen zu können.

    Beschreibung

    Hinweise für Lemgo

    Ab 01. Januar 2021 können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes eID-Karten beantragen. 

    Das Mindestalter für die Ausstellung beträgt 16 Jahre. Die Gültigkeit der eID-Karte beträgt 10 Jahre.

    Sie können damit die Online-Ausweisfunktion (analog zum deutschen Personalausweis) für sich verfügbar machen. Sie dient nicht als Ausweisdokument, da sie weder Lichtbild noch Unterschrift enthält.

    Bei Fragen rund um die eID-Karte beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0a125e735766faf8f8f9311e0dd6b2cb

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    32657 Lemgo

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lemgo

    • persönliches Erscheinen ist zwingend notwendig
    • Vorlage des gültigen nationalen Passes oder Personalausweis/Identity-Card

    Formulare

    Formulare: nein

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Sie sind

    • mindestens 16 Jahre alt und
    • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
    • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lemgo

    Verfahrensablauf

    Die eID-Karte können Sie persönlich beim Bürgeramt für Ihren Wohnort beantragen.

    • Wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt und vereinbaren Sie wenn nötig einen Termin.

    Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen (ab 1. November 2021):

    • Wenden Sie sich an das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretung in dem Bezirk, in dem Sie wohnen.

    Fristen

    • Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lemgo

    • die Lieferzeit beträgt voraussichtlich 3-4 Wochen ab Antragstellung
    • die Abholung muss persönlich unter Vorlage des nationalen Passes/Ausweises
      oder über Dritte mit Vollmacht zur Abholung Personalausweis/Reisepass/eID-Karte erfolgen

    Kosten

    • Ausstellung der eID-Karte: EUR 37,00
    • bei Versand ins Ausland: jeweilige Versandkosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lemgo

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lemgo

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 08.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lemgo

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de