eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Ausstellung

    eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen

    Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sind oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, können Sie eine eID-Karte beantragen, um sich online ausweisen zu können.

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de erledigen.

    Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause.

    Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a4b76338af73f9ce860177d46008afbc

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32.2 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05732 100-123

    Fax: 05732 100-9284

    E-Mail: buergerservice@loehne.de

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löhne

    Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z.B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).

    In dem Chip der eID-Karte wird auch Ihre Anschrift gespeichert. Wenn Sie in Deutschland leben und angemeldet sind, kennt die zuständige eID-Behörde (Bürgerbüro) Ihre Anschrift. Sind Sie erst nach Deutschland gezogen, müssen Sie sich bei einer deutschen Meldebehörde anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung erforderlich sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.

    Sofern Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein anderer Nachweis Ihres Wohnsitzes erforderlich. Welche Nachweise erbracht werden müssen, können Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) erfragen.

    Formulare

    Formulare: nein

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Sie sind

    • mindestens 16 Jahre alt und
    • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
    • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Löhne

    • Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG) 
    • § 2 Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung (PAuswGebV)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Löhne

    Bei der Beantragung eines Personalausweises und/oder eines Reisepasses wird Ihnen eine Ausweis-Nr. mitgeteilt. Mit dieser Nummer und Ihrem Geburtsdatum können Sie sich online über den Status der Bearbeitung informieren; siehe Dienstleistung "Ausweisdokumente Statusabfrage".

    Fristen

    • Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Löhne

    Kosten

    • Ausstellung der eID-Karte: EUR 37,00
    • bei Versand ins Ausland: jeweilige Versandkosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Löhne

    Ihr Antrag kann nur persönlich vor Ort entgegengenommen werden. Bitte vereinbaren Sie für Ihren Rathausbesuch einen Termin.

    Bitte beachten Sie, dass die eID-Karte mit dem Online-Ausweis für digitale Dienstleistungen bestimmt ist. Sie ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis für die Identifizierung, bspw. auf Reisen. Die eID-Karte kann daher in keinem Fall als hoheitliches Reisedokument verwendet werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Löhne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 08.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Löhne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de