eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sind oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, können Sie eine eID-Karte beantragen, um sich online ausweisen zu können.
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Mit der neuen Chipkarte können sich Unionsbürgerinnen und -bürger sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen. Die eID-Karte ist ein rein elektronisches hoheitliches Ausweisdokument (ohne Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift) und kann auf freiwilliger Basis beantragt werden von Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union und Angehörigen des Europäischen Wirtschaftsraums.
Die Online-Ausweisfunktion ermöglicht eine einfache und sichere Identifizierung im Internet. Hierfür legt der Ausweisinhaber seine Karte auf ein Lesegerät - das kann heutzutage auch ein Smartphone sein - und gibt seine PIN (Geheimzahl) ein. Auf diese Weise kann man sich zuverlässig identifizieren, wenn man beispielsweise online ein Führungszeugnis beantragt oder seine Steuererklärung abgibt. So erübrigt sich der Gang zur Behörde. Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren. Die Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgegeben.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).
Formulare
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Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
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Sie sind
- mindestens 16 Jahre alt und
- Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
- Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Die eID-Karte können Sie persönlich beim Bürgeramt für Ihren Wohnort beantragen.
- Wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt und vereinbaren Sie wenn nötig einen Termin.
Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen (ab 1. November 2021):
- Wenden Sie sich an das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretung in dem Bezirk, in dem Sie wohnen.
Fristen
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- Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühr beträgt 37 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 08.01.2021
Stichwörter
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