eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums AusstellungOnline erledigen

    eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen

    Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sind oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, können Sie eine eID-Karte beantragen, um sich online ausweisen zu können.

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Mit der neuen Chipkarte können sich Unionsbürgerinnen und -bürger sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen. Die eID-Karte ist ein rein elektronisches hoheitliches Ausweisdokument (ohne Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift) und kann auf freiwilliger Basis beantragt werden von Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union und Angehörigen des Europäischen Wirtschaftsraums.

    Die Online-Ausweisfunktion ermöglicht eine einfache und sichere Identifizierung im Internet. Hierfür legt der Ausweisinhaber seine Karte auf ein Lesegerät - das kann heutzutage auch ein Smartphone sein - und gibt seine PIN (Geheimzahl) ein. Auf diese Weise kann man sich zuverlässig identifizieren, wenn man beispielsweise online ein Führungszeugnis beantragt oder seine Steuererklärung abgibt. So erübrigt sich der Gang zur Behörde. Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren. Die Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgegeben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_52c9c30a8e843d5e78184f402b7f18d0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 243-589

    Fax: 02241 24377-589

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).

    Formulare

    Hinweise für Sankt Augustin

    Formulare: nein

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sie sind

    • mindestens 16 Jahre alt und
    • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
    • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Sankt Augustin

    Die eID-Karte können Sie persönlich beim Bürgeramt für Ihren Wohnort beantragen.

    • Wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt und vereinbaren Sie wenn nötig einen Termin.

    Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen (ab 1. November 2021):

    • Wenden Sie sich an das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretung in dem Bezirk, in dem Sie wohnen.

    Fristen

    Hinweise für Sankt Augustin

    • Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Sankt Augustin

    Kosten

    Hinweise für Sankt Augustin

    Die Gebühr beträgt 37 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Weitere Informationen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 08.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de