eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sind oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, können Sie eine eID-Karte beantragen, um sich online ausweisen zu können.
Beschreibung
Hinweise für Erkelenz
Bürger*innen der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen.
Die eID-Karte soll die Lücke für EU-Staatsangehörige schließen, die in Bezug auf den elektronischen Identitätsnachweis zwischen dem Personalausweis (deutsche Staatsangehörige) und dem elektronischen Aufenthaltstitel (Nicht-EU-Staatsangehörige) besteht. Die eID-Karte sorgt dafür, dass Sie die Funktion des elektronischen Identitätsausweises nutzen können.
Wichtig
Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und kein Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie zum Beispiel Lichtbild, Unterschrift, Körpergröße und Augenfarbe.
Aktivierung des Online-Ausweises und Rücksetzung der PIN
Ihren Online-Ausweis können Sie innerhalb der Öffnungszeiten im Bürgerbüro kostenfrei aktivieren lassen und Ihre PIN neu setzten.
Alter und Gültigkeit
Die Beantragung ist ab der Vollendung des 16. Lebensjahres eigenständig möglich. Die Gültigkeit beträgt zehn Jahre und kann nicht verlängert werden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Personalausweis
Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Sie sind
- mindestens 16 Jahre alt und
- Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
- Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Erkelenz
Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
Verfahrensablauf
Die eID-Karte können Sie persönlich beim Bürgeramt für Ihren Wohnort beantragen.
- Wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt und vereinbaren Sie wenn nötig einen Termin.
Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen (ab 1. November 2021):
- Wenden Sie sich an das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretung in dem Bezirk, in dem Sie wohnen.
Fristen
- Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
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Kosten
- Ausstellung der eID-Karte: EUR 37,00
- bei Versand ins Ausland: jeweilige Versandkosten
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 08.01.2021
Stichwörter
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