eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sind oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, können Sie eine eID-Karte beantragen, um sich online ausweisen zu können.
Beschreibung
Hinweise für Köln
Seit dem 1. Januar 2021 können Bürger*innen der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen.
Mit der eID-Karte können die Karteninhaber*innen die Online-Ausweisfunktion nutzen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Online-Antrag
Die Beantragung der eID-Karte erfolgt online.
Klicken Sie hierzu unter "Downloads und Infos" auf den Link "Online-Antrag für eine Karte zum elektronischen Identitätsnachweis für EU- und EWR-Bürger"
- Gebührenzahlung
Unmittelbar nach Eingabe Ihrer Daten, werden Sie zur Zahlung der Gebühr in Höhe von 40,86 Euro zum Dienstleister ePayBL weitergeleitet.
Nähere Informationen zu den Gebühren der eID-Karte finden Sie unter "Gebühren". - Ausländischer Pass oder ausländischer Personalausweis
Eine persönliche Vorsprache ist nach erfolgreich bestätigter Online-Terminvergabe erforderlich. Zu diesem Termin bringen Sie bitte Ihren anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder ausländischen Personalausweis zur Identitätsfeststellung mit. - Terminvereinbarung
Zur Bestätigung Ihrer Identität ist eine einmalige Vorsprache zum Abgleich Ihrer personenbezogenen Daten erforderlich. Einen Link zur Online-Terminvereinbarung erhalten Sie von uns automatisch, nachdem Sie die Gebühr bezahlt haben.
Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Sie sind
- mindestens 16 Jahre alt und
- Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
- Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die eID-Karte können Sie persönlich beim Bürgeramt für Ihren Wohnort beantragen.
- Wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt und vereinbaren Sie wenn nötig einen Termin.
Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen (ab 1. November 2021):
- Wenden Sie sich an das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretung in dem Bezirk, in dem Sie wohnen.
Fristen
- Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Für die Ausstellung einer eID-Karte für Bürger*innen der Europäischen Union und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums erheben wir eine Grundgebühr von 37 Euro.
Für die Zustellung der eID-Karte an den Antragstellenden erheben wir bei der Beantragung eine zusätzliche Versandkostenpauschale in Höhe von 3,86 Euro.
Die Kosten für den Versand ins Ausland können deutlich höher ausfallen.
Die Gesamtgebühr in Höhe von 40,86 Euro, bestehend aus der Grundgebühr für die eID-Karte und der Versandkostenpauschale, müssen Sie im Rahmen des Beantragungsprozesses vorab bezahlen. Nähere Informationen zum Beantragungsprozess finden Sie unter "Wie beantrage ich die eID-Karte?".
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 08.01.2021