eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Ausstellung

    eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR

    Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sind oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, können Sie eine eID-Karte beantragen, um sich online ausweisen zu können.

    Beschreibung

    Hinweise für Dinslaken

    Zum 1. Januar 2021 wird die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums eingeführt.

    Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR, die in Dinslaken ihren Hauptwohnsitz haben, mindestens 16 Jahre alt sind und keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können eine eID-Karte in den Bürgerbüros beantragen.

    Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgegeben.
    Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich.

    Benötigte Unterlagen

    • ein von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument, z. B. ein Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis)

    In dem Chip der eID-Karte wird auch Ihre Anschrift gespeichert. Wenn Sie in Deutschland leben und angemeldet sind, kennt die zuständige eID-Behörde (Bürgeramt) Ihre Anschrift. Sind Sie erst nach Deutschland gezogen, müssen Sie sich bei einer deutschen Meldebehörde anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung erforderlich sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.

    Sofern Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein anderer Nachweis Ihres Wohnsitzes erforderlich. Welche Nachweise erbracht werden müssen, können Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) erfragen.

    Gebühren

    • antragstellende Person ab 16 Jahren: 37 Euro

    Aus Gründen der Übersichtlichkeit können hier nicht alle Umstände berücksichtigt werden. Sollten Sie im Hinblick auf ihre persönliche Situation noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_daed2c127affdf8c12d9d2e8c88cc3fd

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro: Standort Stadtmitte | Bürgerbüro Stadtmitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 82-84

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro: Standort Hiesfeld | Bürgerbüro Hiesfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnplatz 1

    46539 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ID-Karte (Personalausweis), Pass oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument
    • Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein anderer Nachweis Ihres Wohnsitzes erforderlich. Die nötigen Unterlagen erfragen Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung.

    Wenn Sie nach Deutschland gezogen und noch nicht angemeldet sind, müssen Sie sich zunächst bei einer deutschen Meldebehörde (in der Regel: Bürgeramt) anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.

    Formulare

    Formulare: nein

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Sie sind

    • mindestens 16 Jahre alt und
    • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
    • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dinslaken

    Verfahrensablauf

    Die eID-Karte können Sie persönlich beim Bürgeramt für Ihren Wohnort beantragen.

    • Wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt und vereinbaren Sie wenn nötig einen Termin.

    Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen (ab 1. November 2021):

    • Wenden Sie sich an das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretung in dem Bezirk, in dem Sie wohnen.

    Fristen

    • Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dinslaken

    Kosten

    • Ausstellung der eID-Karte: EUR 37,00
    • bei Versand ins Ausland: jeweilige Versandkosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dinslaken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dinslaken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 08.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de