eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Ausstellung
Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sind oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, können Sie eine eID-Karte beantragen, um sich online ausweisen zu können.
Beschreibung
Hinweise für Grefrath
Zum 1. Januar 2021 wird die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums eingeführt.
Mit der neuen Chipkarte können sich Unionsbürgerinnen und -bürger sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen. Hierzu wird die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte verwendet.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Sie sind
- mindestens 16 Jahre alt und
- Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
- Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Grefrath
Die eID-Karte können Sie persönlich beim Bürgerservice für Ihren Wohnort beantragen.
- Wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt und vereinbaren Sie wenn nötig einen Termin.
Fristen
- Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Austellung der eID-Karte: 37,00€
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Grefrath
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 08.01.2021