Ein Stiefkind adoptieren
Sie wollen ihr Stiefkind adoptieren? Die Adoptionsstelle berät und begleitet Sie bei den weiteren Schritten. Hier erfahren Sie mehr über den Prozess.
Beschreibung
Hinweise für Emsdetten
Das Jugendamt der Stadt Emsdetten unterhält mit allen Jugendämtern im Kreis Steinfurt eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle mit Sitz beim Jugendamt Rheine. Hier erhalten Sie Auskunft und Hilfe in Fragen, die die Adoption eines Kindes betreffen.
Unter einer Adoption versteht man die Annahme eines Kindes in die Familie mit allen rechtlichen Konsequenzen. Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus den §§ 1741 - 1772 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und aus dem Adoptionsvermittlungsgesetz.
Ansprechpartner beim Jugendamt Rheine für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Emsdetten:
Herr Manfred Wunder
Tel. 0 59 71 / 939 525
Daneben unterhält das Jugendamt der Stadt Emsdetten einen eigenen Pflegekinderdienst, der Ihnen Auskunft und Hilfe in Fragen gibt, die die Aufnahme eines Kindes in eine Pflegefamilie betreffen. Ein Pflegeverhältnis kann zeitlich befristet sein, wenn eine Rückführung des Kindes in die Herkunftsfamilie möglich ist, oder auf Dauer angelegt sein, wenn das Kind nicht mehr in seine Herkunftsfamilie zurückkehren kann.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Kopien der Abschriften aus dem Geburtenregister
- Kopie der Heiratsurkunde
- opien von Sterbeurkunden oder Scheidungsurteil ehemaliger Ehepartner:innen (Optional)
- Kopien der Geburtseinträge von eheliche, nicht-ehelichen und adoptierten Kindern
- BZR-Auszug
- Gesundheitszeugnisse
- Erweiterte Meldebescheinigung
- Kopien von Einkommensnachweisen
- Fotos (wenn möglich keine Passfotos)
Formulare
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Voraussetzungen
Voraussetzungen sind unter anderem:
- Sie müssen als Paar miteinander verheiratet sein, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder in einer anderen festen Lebensgemeinschaft leben. Als feste Lebensgemeinschaft gilt, wer mindestens vier Jahre zusammenwohnt oder ein gemeinsames Kind hat und als Familie zusammenlebt.
- Sie sollten bereits eine angemessene Zeit mit dem Kind zusammenleben, so dass ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist.
- Beide Elternteile müssen dem Antrag zustimmen. Wenn das Kind 14 Jahre alt oder älter ist muss es selbst auch zustimmen.
- Das Kind muss über die bestehende Stiefelternschaft aufgeklärt sein, da vielleicht auch das Familiengericht mit dem Kind sprechen wird.
Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Adoption eines fremden Kindes.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
- Die Adoptionsvermittlungsstelle berät alle Beteiligten
- Der Antrag wird beim Familiengericht gestellt
- Die Adoptionsbedürftigkeit und Eignung werden überprüft
- Das Familiengericht entscheidet über die Adoption
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Ein Stiefkind adoptieren können verschiedengeschlechtliche Paare und gleichgeschlechtliche Paare.
Um eine Stiefkindadoption handelt es sich auch, wenn in einer lesbischen Partnerschaft die Partnerin der leiblichen Mutter – etwa nach einer künstlichen Befruchtung oder Samenspende – die rechtliche Elternschaft für das gemeinsame Wunschkind erhalten möchte und dafür die Adoption des Kindes beantragt.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport am 23.12.2022